warum schickt das Jobcenter diesen brief

11 Antworten

Also wenn ich es richtig verstehe, ist dein Freund bei dir nicht mehr polizeilich gemeldet (Deine Worte: "wenn er wieder angemeldet ist"). Wurde denn schon eine Kopie der polizeilichen Ummeldung beim JC eingereicht? Wenn nein, dann schnell nachreichen. Manchmal kann es schon ( warum auch immer) passieren, dass diese beim Vermittler oder vom Arbeitgeberservice (wegen der Vermittlungsvorschläge) übersehen wird oder es zu einer Überschneidung kommt. Dieses ist leicht nachzuvollziehen. Einfach auf das Datum des Vermittlungsvorschlages schauen und dies mit der Einreichung der polizeilichen Ummeldung vergleichen. Übrigens nur ein Tipp: öffnen von fremden Briefen, wenn nicht eine Erlaubnis vorliegt - fällt unter Postgeheimnis. Hier kann man sich ggf. strafbar machen. Sollte keine Erlaubnis vorliegen - empfehle ich diese Schreiben und andere Schreiben vom ausgezogenen Partner einfach mit VERMERK "verzogen - (oder die neue Anschrift angeben)" im Postbriefkasten einzuwerfen.

Da fragt man sicher warum du mit 34 noch immer arbeitslos vorm PC hängst. Die Frage ist eigentlich überflüssig, denn dein Ausdruck (s. Frage) schreckt jeden Arbeitgeber ab.

Tut mir Leid dass ich so ehrlich bin.

Zu deiner Frage:

Ich vermute dein Freund ist so alt wie du??? Sollte er dann nicht froh sein einen Vermittlungsvorschlag bekommen zu haben? Ihr werdet nicht jünger und die Arbeitswelt wartet nicht auf Couchpotato´s.

Auch wenn dein Freund keine Leistungen vom amt bekommt (Sperre?), so ist er doch arbeitssuchend gemeldet. Wenn du jetzt aussagst, dass er nur an Stellenangeboten interessiert ist, wenn er Geld vom Amt bekommt, progammierst du ja die nächste Sperre vor. Du sagst doch im Klartext: Mein Freund will nicht arbeiten, muss sich aber interessiert zeigen, wenn er weiter Geld haben will. Da er jetzt kein Geld bekommt, lasst ihn bloß mit Arbeitsangeboten zufrieden - der will keine Stelle haben. Und wieso musst du dem amt antworten, wenn die an deinen Freund schreiben? Kann er nicht einmal das selber machen?

Wenn es so geschrieben war, wie diese Frage, ist es sofort im Papierkorb gelandet.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wirst du auch nichts mehr bekommen, wenn er glaubt, er muss sich nicht mehr bewerben.

Wenn er nur bei dir ausgezogen ist und keiner Beschäftigung nachgeht oder nur geringfügig beschäftigt ist,dann hättest du ihm diesen Vermittlungsvorschlag zukommen lassen müssen !

Denn solange er sich beim Jobcenter nicht abgemeldet hat,weil er durch eigenes Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann,ohne eine ALG - 2 Aufstockung zu bekommen,hat er sich auf Einladungen oder Vermittlungsvorschläge zu melden.

Kannst es ja von mir aus so abschicken,die werden sich schon melden,wenn sie etwas nicht verstanden haben.