Hallo,

Aus sehr guter Quelle kann ich dir sagen, dass der Mai nicht futsch ist. Es wird nämlich ein besonderer Stempel (Hausbriefkasten Erstleerung ) benutzt! Hiermit wird sozusagen so getan als ob die Post am vorherigen Tag spätestens eingegangen ist.

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MUSS ? FORDERN ?

Man kann etwas beantragen aber nicht fordern! Es sind schließlich Sozialleistungen, welches ggf. vom JC gewährt werden können.

Ausserdem wird das JC mit RECHT fragen, was mit den Möbeln passiert ist und warum diese weggeschmissen wurden. Ggf. kann man natürlich auch ein Darlehen für die Möbel beantragen.

Empfehle als Beispiel auf der Internetseite von Harald Thome unter Folienvortrag ALG II/ Stand: 04.01.2018 nachzulesen. Dieser hat einiges gut beschrieben.

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Genau. Für dich werden noch ca. 50 Euro ausgezahlt. Bekommst du noch Kindergeld?

Schau mal im Internet nach ALGII Rechner 2018.

Z.B. hier http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

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Reiche eine schriftliche Berschwerde an das Büro der Geschäftsführung (BdG) deines Jobcenter ein. Dieser kümmert sich dann darum.

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Nein, du musst dich absolut nicht schämen. Die eine bekommt früher ihren Busen bzw ihre Menstruation und die andere eben später. Es ist ja auch nicht jeder Mensch gleich. Kann dich aber auch gut verstehen. Ich war früher immer neidisch auf die, die schon weiter entwickelt waren.

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Hallo

Zu deiner Frage, es ist völlig ausreichend, wenn du den Nachweis (also Quittung über Erhalt des Geldes (Höhe und wann) beim Jobcenter einreichst. Wichtig ist nur der Nachweis in Form von Kontoauszug oder Quittung.

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Hallo beangato,

bin schon bei vielen Ärzten gewesen. Leider kann hier keiner richtig etwas sagen, weil jeder Körper anders reagiert. Die meisten Ärzten wollen einen nur mit Medikamenten (Opiate, Antidepressiva ect.) abspeisen. Ist leider so. Von daher, stellte ich die Fragen hier im Forum. Vielleicht hat ja jemand ähnliches probiert und kann davon berichten.

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Hier der Link zu deiner Frage. Direkt von der Agentur für Arbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Bildungsgutschein/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486072

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Den Antrag kannst du auch über das Internet ausdrucken und ausgefüllt nebst Anlagen beim JC einsenden.

Hier der Link zum Antrag:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946

Welches JC für dich zuständig ist, findest auf der Internetseite von der Agentur für Arbeit unter Dienststellen vor Ort:

Hier der Link

https://www.arbeitsagentur.de/

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Also ich meinerseits sehe das wie die anderen User hier. Wenn die Frau vom Amts wegen her als arbeitsfähig eingestuft wurde, kann sie auch arbeiten gehen. Ansonsten hat sie die Möglichkeit dagegen in Widerspruch zu gehen oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ggf einen Antrag auf Pflegestufe kann gestellt werden. Auch er kann einer Maßnahme oder Tätigkeit nachgehen. Sollte sie dann eine Pflegestufe haben, so hat er die Möglichkeit auf Grund dessen, wenn er sie pflegt, weniger Stunden arbeiten zu gehen. Aber so wie er es hier beschreibt hört es sich an, als, wenn sich beide hinter ihren Erkrankungen nur verstecken wollen um auf Steuergelder zu leben. Tausend andere Menschen geht es genauso oder ähnlich und gehen trotzdem ihren täglichen Verpflichtungen nach. „Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.“ Zitat von Harald Kostial

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Hört sich an, als ob dieser Betrag an die Krankenkasse geht. Bist du oder deine Freundin privat krankenversichert?

So kann ich es aus einen anderen Bescheid im Internet erlesen. Siehe link

http://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/portal/erzgebirgskreis.de/jobcenter/images/Musterbescheid/Musterbescheid_2015.pdf

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Nun kommt es aber darauf an, warum man dir die Leistungen  nach nochmaliger Prüfung erst ab den 27.08. bewilligt hat. Es können verschiedene Gründe bei dir vorliegen. Am besten sprichst du vor Ort vor. Aus der Ferne kann man nichts genaues sagen ohne den Bescheid zu sehen. Eigentlich müsste auch eine Erläuterung dabei sein. Bis wann hast du denn studiert, wohnst du alleine ect.?

Vielleicht setzt du auch den Bescheid hier mal im Foren rein, damit dann alles diesbzgl. gelesen werden kann. Und auch so eine Antwort für dich gefunden wird.

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Dort steht ausdrücklich:

Bitte legen Sie eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit vor.

Damit ist das Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gemeint und nicht das nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Anders ausgedrückt: wenn du wegen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (Einkommen über 450,00 € mtl.) ein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhälst, dann soll hier der Bescheid eingereicht werden. Es ist nicht der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter gemeint, denn den hat das Jobcenter selbst.

Leider wird sehr oft die Agentur für Arbeit mit das Jobcenter verwechselt.

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Dort steht ausdrücklich:

Beachten Sie bitte, dass in den Abschnitten 2. bis 4. nicht nur nach Änderungen, sondern auch nach den derzeitigen Verhältnissen gefragt wird.

Also sollten hier die Angaben zu den Kosten der Unterkunft auch eingetragen werden. Sonst kann es passieren, dass diese nicht gewährt werden.

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Hier gibt es unterschiedliche Regelungen bei den Jobcentern. Ganz genau kann es dir bereits telefonisch das Service-Center deines Jobcenter nennen. Einfach dort anrufen und nachfragen.

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Damit du die Pauschale von 70,00 Euro in August erhälst, mußt du den Nachweis über die Schulaufnahme bzw. Einschulung beim JC einreichen. Erst dann kann das Geld dafür auch gezahlt werden.

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Weiterbewilligung seit 8 Wochen nicht bearbeitet, Meine Unternehmen ist in Gefahr!

Hallo,

ich habe aktuell ein massives Problem mit meiner Weiterbewilligung meines Hartz 4 Antrags! Kurz zu meiner Situation... Ich bin seit August 2013 Selbständig, habe Kleinunternehmen gegründet mit eigene Kapital (Darlehen von Vater).

Vorgeschichte: Da meine Einkommen nicht ausreicht beziehe ich Hartz IV, mein Bewilligungsbescheid lief am 28.02.2015 aus. am 06.02.2015 habe ich die Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und Persönlich eingereicht. Die Abschließende und Vorläufige EKS habe ich ebenfalls am 16.03.2015 eingereicht.

Es sind schon ca. 8 Wochen vorbei und bis heute habe ich von der Jobcenter weder die Neue Bewilligungsbescheid noch das Geld erhalten.

Meine Vermieter hat mir neulich die Mahnung mit der Miete für März gesendet, mit dem Eigenkapital für meine Unternehmen musste ich die Miete neulich überweisen inklusive Strom+Internet+Telefon+Mobilfunk+Essen+Trinken+Benzin.

Damit ist meine Unternehmen jetzt das dritte mal in Gefahr, Kein Geld bedeutet keine neue Produkte und somit ist die Kundschaft weg.

Jobcenter hat mir das jetzt zum dritten mal angetan, jedesmal das gleiche Problem was für mich Geschäftsschädigend ist.

Ich Verkaufe in Berlin Wasserfiltersysteme und biete seit Kurzem auch Einbauservice, hier meine Online auftritt: www.osmaqua.de

Ich verstehe einfach nicht, warum mir das Jobcenter antut, die wollen das ich von der Jobcenter wegkomme und meine Familie selber ernähre, doch irgendwie machen die meine Geschäfte kaputt.

Ich bin wirklich super sauer und ich habe aus meiner Sicht alles bis jetzt richtig gemacht.

Als ich damals Concept vorgezeigt hatte damit Jobcenter mir mit Eigenkapital helfen, wollten die mit der Sache nichts zutun haben.

Ich weis nicht was ich noch machen soll, ich bemühe mich von der Jobcenter raus zu kommen doch die machen mir alles Kaputt.

Was soll ich tun? Soll ich zum Anwalt?

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Schon einmal daran gedacht, beim JC persönlich vorzusprechen und nachzufragen. Dann erfährst du nämlich warum dein Antrag noch nicht bearbeitet wurde.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, wäre ich schon längst dort gewesen.

Woher sollen die anderen User wissen, warum dein Antrag noch nicht bearbeitet wurde. Vielleicht fehlen noch Unterlagen bzgl. deiner Selbständigkeit oder oder oder.

Habe mir mal deine Internetseite angeschaut. Sehr interessant gemacht. Aber ehrlich solange nur du ein geringes Einkommen hast, solltest du das mit der Selbständigkeit nochmal überlegen. Anscheinend wirft das ganze nicht soviel ab, sodass ihr unabhängig vom JC seit. Vielleicht könntest du diese Tätigkeit auch nebenher ausüben und ansonsten dir noch eine Halbtagsstelle suchen. Sorry aber so sehe ich es. In der Zwischenzeit könnte deine Frau dich bestimmt unterstützen wie z.B. während deiner Abwesenheit die Telefonate entgegen nehmen usw.

Viel Erfolg.

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Hartz IV - Wielange müssen Eltern für ihre Kinder aufkommen?

Hallo ihr Lieben..

Ich bräuchte mal einen Expertenrat was Hartz IV anbelangt. Und zwar haben wir folgendes Problem:

Mein Bruder, mittlerweile 29 - wird dieses Jahr noch 30, hat letzten Sommer sein Studium beendet (bisher ein rein schulischer Ausbildungsweg ohne jegliche Berufserfahrung) und ist seitdem arbeitslos und bezieht Hartz IV. Mein Vater (60) ist Alleinverdiener, zwar relativ gut, jedoch nur Kurzarbeit im Winter und meine Mutter (59) hat nur einen Job auf geringfügiger Basis, da sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jetzt zwingt das Arbeitsamt meine Eltern dazu, für meinen Bruder aufzukommen - er bekommt nur den Mindestsatz und das war´s. Er muss zu Hause wohnen und sollte er sich eine Wohnung nehmen müssen meine Eltern angeblich die Miete übernehmen. Die Aussage vom Arbeitsamt ist, dass meine Eltern solange für meinen Bruder aufkommen müssen, wie er sein erstes eigenes Geld verdient und damit selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ist das wirklich rechtens? Ich meine, jetzt mal wirklich Worst Case gedacht - er bekommt erst mit 35 einen Job - müssen meine Eltern dann noch die nächsten 5 Jahre für ihn blechen? Immerhin geht mein Vater auch in den nächsten 2-3 Jahren in Rente, weil er körperlich nicht bis 67 arbeiten gehen können wird. Zumal noch hinzukommt das meine Eltern und mein Bruder sich einfach nicht mehr verstehen und da Terror und Streit, lautstarker Streit, an der Tagesordnung ist, meine Eltern, gerade meine Mutter, sind einfach auch nervlich am Ende. Irgendwas muss man da doch tun können.

Danke im Voraus für eure Hilfe.. :)

P.S.: Bitte keine Diskussionen darüber, dass mein Bruder sich ja etwas Anderes suchen könnte, auch wenn es nicht in dem Bereich ist, den er studiert hat. Ich möchte bitte wirklich nur Antworten die sich auf die aktuelle Situation beziehen.

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Was erhält denn dein Bruder an Leistungen? Er müßte seine Regelleistung in Höhe von 399,00 € zuzüglich anteilig die Miete erhalten. Die Eltern müssen für den Sohn nicht mehr aufkommen! Kann nicht nachvollziehen, warum die Eltern bzw. der Bruder vom Jobcenter diese Antwort erhielt (müssen für ihn aufkommen). Schau mal hier auf der Internetseite: www.harald-thome.de

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