Warum findet man neben einem Copyright-Hinweis manchmal zwei Jahreszahlen "von ... bis"?

2 Antworten

Generell

Ein Copyright-Vermerk sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. C-Symbol.
  2. Jahreszahl der Erstveröffentlichung.
  3. Name des Copyright-Holders (auch Pseudonym zulässig, wenn nachweisbar ist, wer sich dahinter verbirgt)
  4. „All rights reserved“ (nur wenn wirklich alle Rechte vorbehalten sind)

das andere macht man nur aus schönheitsgründen ;) oder zur sicherheit , das es halt immer noch gilt bzw zu zeigen das selbst diese neue updated version jetzt immer noch copyright hat .

veröffentlich 2010 für genau das werk

update ----> "neues werk" 2011

ergo ist auch das update copyright geschützt

ob das vor gericht so standhält ist eine andere frage , ich bin kein rechtsverdreher und mache keine beratung ;)

Normal ist das Copyright nicht unbegrenzt, sondern muss alle paar Jahre neu hekauft werden. Kommt aber drauf an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Berufserfahrung