Ware zurückgeben die beschädigt wurde?
Guten Tag,
ich habe heute ein Sonnenschirm bei Posten Börse gekauft und habe ich aufgebaut und dann ist er durch einen starken Windstoß gefallen und hat Kratzer abbekommen sowie ein Teil ist abgebrochen. Nun wollte ich es zurückgeben aber frag mich ob die das überhaupt mir zurückerstatten. Da das 250€ waren und das schon schmerzen würde.
5 Antworten
Das ist ein Schadensfall für deine Hausratversicherung aber nicht für den Händler. Der Händler ist nur für Materialfehler zur Gewährleistung verpflichtet nicht für Schäden die auf mechanische Einwirkung beruhen. Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum gleitenden Neuwert, sofern mindestens Windstärke 8 bft zum Schaden geführt hat.
Nein, sowas nimmt der Händler nicht zurück.
Was kann der Händler dafür?
Nix.
Warum sollte er da etwas erstatten?
Du hast ihn doch kaputt gemacht...
den nimmt der nicht zu rück. Du hast den schirm doch falsch aufgestellt und wie du schon eingeräumt hast, war er ja am anfang noch anstandslos. Das ist jetzt deine eigene schuld, oder die vom wind vielleicht, aber für den kann keiner was.