Antwort
Das ist ein Schadensfall für deine Hausratversicherung aber nicht für den Händler. Der Händler ist nur für Materialfehler zur Gewährleistung verpflichtet nicht für Schäden die auf mechanische Einwirkung beruhen. Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum gleitenden Neuwert, sofern mindestens Windstärke 8 bft zum Schaden geführt hat.