War der Karat-Sänger Herbert Dreilich nun österreichischer Staatsbürger oder nicht?
Kurz nach seinem Tod hieß es, er sei auch zu DDR-Zeiten Österreicher gewesen. Heute steht in Wikipedia nichts mehr davon und es heißt nun, er sei deutscher Musiker gewesen. Seltsam?!
2 Antworten
Ich weiß es nicht genau. Meines Wissens hat Dreilich jedoch keinen Dienst bei der NVA geleistet. Das spricht dafür, dass er kein Staatsbürger der DDR war, sondern die österreichische Staatsbürgerschaft inne hatte.
Anders als andere Kommentatoren hier behaupten, konnte man auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der DDR leben. Den Vorteil, somit die DDR jederzeit wieder verlassen zu können, hätte wohl auch niemand durch freiwillige Annahme der Staatsbürgerschaft der DDR bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft aufgegeben.
Nebenbei, hätte Dreilich freiwillig bei der NVA gedient, hätte Österreich ihn automatisch aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen.
Anders hätte es allerdings ausgesehen, wenn Dreilichs Eltern mit der zunächst erfolgten Übersiedlung von Österreich in die BRD die (west)deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hätten. Dann wäre Dreilich mit der späteren Übersiedlung in die DDR automatisch Staatsbürger der DDR geworden. Das Verhältnis zwischen BRD und DDR war in Sachen gegenseitiger Nichtanerkennung und damit auch bei der Staatsbürgerschaft "etwas komplizierter".
Wer weiß, was die DDR war, weiß auch, dass das nicht möglich gewesen wäre.
Die Österreicher mögen ?bis heute? auch keine Doppelstaatsbürgerschaften.
Der Bluesänger Hansi Biebl war immer BRD-Bürger mit DDR-Aufenhaltsrecht. Das kam dann erst bei der Wende raus. Aurora Lacasa war spanische Staatsbürgerin, ihre Eltern spanische Journalisten in der DDR.
In der DDR gab es alles, auch Italiener, US-Bürger, Türken usw.
Was soll mir das jetzt sagen?
Wenn man in Mauterndorf geboren wird ist man weder Türke noch Amerikaner.
Beachte den Unterschied von Nationalität und Staatsangehörigkeit! In D leben Türken, die sonst oftmals deutsche Staatsangehörige türkischer Nationalität.In D gilt das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Wieso soll das nicht möglich gewesen sein? Bei Fred Wander ging das doch auch und da gibt es m.W. noch mehr Beispiele.