Wann Strafbefehl und MPU?
Hallo Zusammen,
nach der ersten fahrlässigen Trunkenheitsfahrt stand im Internet, dass ich bei der Neubeantragung den Strafbefehl mit Rechtskraftvermerk bei der zuständigen Stelle einreichen muss.
Leider habe ich bisher nichts erhalten.
Kann mir einer weiterhelfen und ggf. sagen wann so ein Strafbefehl kommt und wann man weiß, ob man zur MPU muss?
Der Vorfall war im Juni, im August kam der Entwurf des Strafbefehls, wir haben keinen Einspruch eingelegt, bisher keine neuen Infos/ keine Rechnung/ kein Strafbefehl.
Erste Hilfe Kurs und Sehtest und alles weitere ist bereits erledigt.
Danke schonmal für die Auskunft!
1 Antwort
Ob eine MPU gemacht werden muss erfährst du erst, wenn du bei der Fahrerlaubnisbehörde deine Fahrerlaubnis neu beantragst. Diese ordnet ggf. auch die MPU an. Die Neubeantragung ist frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist möglich.
Für die Beantwortung deiner anderen Fragen fehlen noch tiefergehende Informationen.
Generell empfehle ich dir hier das Forum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17
Dort bekommst du qualifizierte Antworten, nicht hier auf GF