Wann Strafbefehl und MPU?

1 Antwort

Ob eine MPU gemacht werden muss erfährst du erst, wenn du bei der Fahrerlaubnisbehörde deine Fahrerlaubnis neu beantragst. Diese ordnet ggf. auch die MPU an. Die Neubeantragung ist frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist möglich.

Für die Beantwortung deiner anderen Fragen fehlen noch tiefergehende Informationen.

Generell empfehle ich dir hier das Forum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17

Dort bekommst du qualifizierte Antworten, nicht hier auf GF