Wann soll man eine Gewerbe anmelden, wenn man mit Onlyfans starten will?

5 Antworten

Mit dem ersten tätig werden, also eigentlich schon bevor die erste Auszahlung kommt.

Das Gewerberecht kennt weder Freibeträge noch Testphasen. Nach § 14 Abs. 1 GewO ist das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn anzumelden. Das heißt von Anfang an.

Du musst schon vorher, bevor du die Tätigkeit aufnimmst, ein Gewerbe angemeldet haben.

Die Gewerbeanmeldung muss effektiv ab dem Zeitpunkt bestehen, ab dem Du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Ein "Mal schauen wie viel dabei rumkommt" gibt es für gewerbliches Handeln nicht.

In Deutschland gibt es das gelegenheitsgeschäft. Also wenn du zb Baby sottest oder beim Umzug hilfst und dafür was bekommst - dabei ist der Unterschied, dass du keine systematische Absicht hast Geld einzunehmen. Du kannst dann auch rückwirkend das Gewerbe anmelden…

Besserwisser75  05.03.2023, 23:17

Der erste vernünftige Beitrag hier. Es stimmt, man kann durchaus erstmal antesten und dann das Gewerbe rückwirkend anmelden, wenn es sich lohnt, sprich: es Gewinn abwirft.

0