Wann kann ich meine demenzkranke Mutter für unzurechnungsfähig erklären lassen?

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Ich bin vom Amtsgericht bestellte Betreuerin meines Vaters.Mein Dad ist 70Jahre alt und hat eine Präsenile Demenz.Die erste Diagnose wurde 2007 gestellt(da lebte aber meine Mutter noch,sie starb am 20.04.2008 mit 61 Jahren).Die Betreuerstellung habe ich über einen Anwalt beantragt(im Juni2008,wegen den Geschwistern meines Dads,die es nur auf sein Erbe und sein Vermögen abgesehen hatten).Durch den Anwalt,der den Fall auch als sehr dringlich markieren kann,läuft dann alles sehr schnell ab,es kommt jemand vom Landratsamt und getrennt jemand vom Gericht,der den Betroffenen in seiner gewohnten Umgebung anhört.Sehr hilfreich sind auch ärztliche Gutachten bzw. Arztbriefe mit denen man die Demenz belegen kann.Unzurechnungsfähig oder Entmündigt gibt es glaube ich nicht mehr,als Betreuerin bekommst Du einen Ausweis,in dem genau steht,welche Aufgabengebiete Du vertrittst(Postkontrolle/Vermögenssorge/Unterbringung in Heimen,bzw. geschlossenen Anstalten usw.).In manchen Bereichen allerdings benötigst Du trotzdem die Zustimmung des zugehörigen Vormundschaftsgerichts)

Hallo,

die Begriffe "Unzurechnungsfähigkeit" und/oder "Entmündigung" gibt es nicht mehr. Wie schon in der vorigen Antwort beschrieben.

Aber Du kannst eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht im Wohnort Deiner Mutter anregen (erstmal formlos, dann wird Dir ggf. ein Formular zugeschickt, welches Ihr/Du ausfüllen musst).

Dann wird ein Gutachten (ggf. von Psychiatern) erstellt, bei dem Deine Mutter untersucht wird, befragt von einem Richter des Vormundschaftgerichtes, der mit Deiner Mutter die Bereiche festlegt.

Es kann und wird nichts gegen den Willen Deiner Mutter passieren, es sei denn, sie gefährdet sich und/oder andere. Deine Mutter darf dann jemanden vorschlagen, der sie (ehrenamtlich) betreut und/oder es wird "von Amtswegen" ein Berufsbetreuer angeordnet.

Es gibt viele differentierte Bereiche der Betreuung wie Bereich Finanzen, Bereich Gesundheit, Bereich Aufenthalt (z. B. wichtig für Heimunterbringung usw.)usw.

Wenn Deine Mutter frei entscheiden kann, reicht aber eine Betreuungsvollmacht und ggf. eine Patientenverfügung.

Wenn Du Hilfe brauchst, dann melde Dich per Mail: sozialberaterHH@web.de (kostenlos).

Ich kann Dir auch weitere Formulare zuschicken. Alles, alles Gute für Dich und Deine Mutter!

MfG Modifee PS: Über eine Bewertung meiner Antwort, falls sie hilfreich war, freue ich mich :)

Entmündigund oder für Unzurechnungsfäfig erklären gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch eine Betreuung! Z.B. für Finanzen, Aufentahlt, Gesundheit u.s.w..Geh zum Amtsgericht, schildere dort worin deine Mutter eine Betreuung benötigt und warum. Die geben dir einen Antrag den du ausfüllen mußt. Ein Richter besucht deine Mutter und macht sich selber ein Bild davon ob deine Mutter eine Betreuung benötigt oder nicht. Wenn sie einen Betreuer benötigt, kannst du dich als Betreuer einstzen lassen oder es wird vom Gericht einer bestellt. Aus erfahrung kann ich dir nur raten einen Betreuer vom Gericht bestellen zu lassen (gerade bei Demenzkranken).

Also ,den Begriff "unzurechnungsfähig" oder "entmündigt" gibt es heute nicht mehr,wohl aber "betreuungsbedürftig".Das Gericht und der Amtsarzt ehtscheiden darüber,wer und in welchem Umfang,also so nur die Gesundheit betreffend oder auch die Geschäftsfähigkeit betreffend,die Betreuung angeordnet wird.

Ja eben, schwierig und sicher auch nur mit professioneller Hilfe zu klären. Hast Du schon mal mit dem Arzt darüber gesprochen