Wann ist Probezeit PTA in Bayern bestanden?

1 Antwort

Hallo,

das fragst du am besten die Schulleitung.

Im Gesetzestext lässt sich folgendes finden:

BFSO MTA PTA: § 6 Probezeit - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

"... Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers nicht damit gerechnet werden kann, daß er das Ziel der Berufsfachschule erreicht."

Eine einzelne Note ist also nicht aussagekräftig, um beurteilen zu können, ob du die Probezeit bestanden hast oder nicht. Es kommt auf die Gesamtleistung an. Ist erkennbar, dass du bereits in der Probezeit massive Probleme (und schlechte Noten) hast, gilt die Probezeit als nicht bestanden.