Wann darf ein Lehrer mich ausfragen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Paragraphen gibt es dazu nicht.

Wie du schon schreibst, hast du nur in der letzten Stunde gefehlt und vor allem wenn du älter bist, wird von dir verlangt, dass du dich über den neuen Stoff informiert haben solltest. Da ist es also vollkommen legitim, wenn dein Lehrer dein Wissen mündlich prüfen will. Schließlich kannst du den vorigen Stoff und solltest dich auch mit dem Neuen schon auseinander gesetzt haben.

In der Oberstufe und teils auch schon in der Mittelstufe wird dir kein Lehrer mehr wegen jede Fehltag hinterher rennen. Da bist du selbst dafür verantwortlich, was du machst und was nicht und musst dir den Stoff meist von deinen Mitschülern besorgen oder eben direkt den Fachlehrer fragen, wenn du diesen erst ein paar Tage später wieder hast - und somit auch Zeit zum Nachholen des Stoffs hast.

~Amy

Du bist bei einer Krankheit dazu verpflichtet den Versäumten Stoff nachzuholen und aufzuarbeiten. Also ja er darf dich ausfragen.

benoten darf er das eigentlich nicht. aber meine machen das auch oft, so von wegen "du hättest dich informieren müssen" ....

njaaaa 
Fragesteller
 08.07.2013, 00:20

ja, ich würd das jetzt einfach gern mal wissen und den das unter die nase reiben wenn sies wieder wagen mich auszufragen :D

0

Wenn du zeitlich gesehen nicht die möglichkeit hattest es nachzuholen, dann darf er dich das nicht fragen. Was die tun ist was anderes.

njaaaa 
Fragesteller
 08.07.2013, 00:22

ja aber im BayEUG steht da nichts drin o.O

0

Du hast nur 1 Stunde gefehlt oder ein paar Wochen? Das dürfte noch ein Unterschied sein. Hier geht es mir nicht um Paragraphen, sondern darum, was überhaupt möglich ist.

Hast Du nur eine Stunde gefehlt, so kann Dich Dein Lehrer natürlich fragen, denn eine Stunde kannst Du sehr gut nachholen. Du hast Klassenkameraden, die Du fragen kannst.

Hast Du jedoch längere Zeit gefehlt, so ist es einfach kaum möglich, den Stoff bereits in der ersten Stunde aufgeholt zu haben.