Wäre so ein Arrangement rechtlich möglich?

3 Antworten

Eine Ehe kann nicht nach sechs Monaten geschieden werden, weil mindestens das Trennungsjahr eingehalten werden muss.

Die Vereinbarung wäre sowieso sittenwidrig und rechtlich damit ohne jegliche Relevanz.

Für eine Gütertrennung (also das neu erworbenes Vermögen bleibt bei Person x) ist ein notariell aufgesetzter Vertrag notwendig.

Außerdem kriegt man keine Steuervergünstigungen mit Steuerklasse 3. Die SteuerVORAUSZAHLUNG ist für die Person mit Steuerklasse 3 niedriger, bei Steuererklärung verrechnet sich das aber sofort wieder. Nach der Steuererklärung hat ein Paar mit 4/4 oder 3/5 exakt dasselbe Netto

Nein, die Ehe ist ein bedingsfeindliches Rechtsgeschäft.

Hat mein Prof wörtlich so gesagt.