Wäre es gerechtfertigt aus Notwehr zu töten wenn man vergewaltigt wird?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Ja 54%
Kommt auf den Einzelfall an 27%
Nein 19%

8 Antworten

Ja

Das ergibt sich schon aus dem Begriff der "Notwehr".

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Notwehr ist die Verteidigung, die

Die Tötung muß erforderlich sein, d.h. es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen und den Angriff wirksam zu abzuwenden. Man beachte, das das Recht dem Unrecht nicht weichen muß, d.h. die Möglichkeit einer Flucht schließt die Notwehr nicht aus, solange es keine Gründe für eine Einschränkung des Notwehrrechts (z.B. schuldunfähiger Angreifer) gibt.

Es spielt hier vor allem eine Rolle wann und wie die Tötung erfolgt ist. Denn wenn im Laufe der Tötung der Täter bewustlos wird, ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig und die Tötung ist auch nicht mehr erforderlich.

Nein

Du darfst dich wehren. Wenn du in dieser Situation eine stärkere Waffe nimmst, als unbedingt Notwendig, gehst du aber trotzdem straffrei aus und gilt als Notwehr.

In Selbstverteidigung lernst du dich gegen solche Leute richtig zu verteidigen. Bei mir gäbe es schönes Rührei, das er nicht vergessen wird. Nach der Vergewaltigung durch meine leibliche Mutter, trainiert mich mein Bekannter. Anfangs konnte er mich bis zur Trainingsunterwäsche ausziehen. Heute schafft er nicht mehr die echte Unterhose vor der Trainingsunterwäsche. Seine Schutzdose ist schon verbeult. In der Regel ist die Unterhose dein bester Schutz. Muss er sich damit beschäftigen, hat er dich nicht unter Kontrolle. Dann der Tritt und dieser Kerl wird ein armes Würstchen mit Würstchen.

Wenn du am Gartenzaun es erleben sollst und kannst die Lette wegreißen, dann hat zwar so ein Typ nicht alle Latten am Zaun, aber spielt er Schaf und beißt ins Gras, ist das durch ein Notexzess gedeckt und wird nicht bestraft. Das ist, wenn du in dieser Situation die Härte der Waffe nicht einschätzen kannst. Grundsätzlich ist das Vorhaben zu Töten in Notwehr oder Nothilfe, die letzte Wahl.

Vor dem Gesetz nicht, es wäre Selbstjustiz und du würdest bestraft werden. Dabei ist aber zu unterscheiden, war die Flucht nur möglich weil du den Vergewaltiger in Notwehr getötet hast oder hattest du die Möglichkeit zu flüchten ohne den eingreifer zu töten.

Meine persönliche Meinung ist, ich finde nicht das man den Täter (Vergewaltiger) schützen sollte.

ichweisnix  26.06.2021, 01:46

Ob die Möglichkeit der Flucht bestand, ist irrelevat, da die Flucht grundsätzlich nicht zuzumuten ist.

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Kommt auf den Einzelfall an

Damit kann man durchaus durchkommen und freigesprochen werden.

Ja

Ja sonst wäre es ja keine Notwehr.