Vorläufige Klausurnoten Uni nach unten korrigieren?
"Hallo!
Ich habe heute in einem Modul die vorläufigen Ergebnisse erhalten(noch vor der Einsicht, noch nicht in unserem Prüfungsportal vermerkt) und habe mich gefragt, wie das rechtlich aussieht, wenn ein Fehler beim eintragen gemacht wurde. Ich halte mein Ergebnis für zu gut und befürchte, dass ein Fehler vorliegt und jemand in der Zeile verrutscht ist. Falls das tatsächlich der Fall ist, ist das Dokument in irgendeiner Weise verbindlich und die Note darf nicht nach unten korrigiert werden? In der Schule war das ja so, wie ist es in der Uni?
Liebe Grüße:)
1 Antwort
Fehler in der Prüfung werden immer korrigiert werden können, auch wenn diese negativ für die Prüflinge sind. Manchmal wird großzügig darauf verzichtet.
So wie Du ggf. einforderst, dass Fehler korrigiert werden, so musst Du auch den Prüfern einräumen, dass diese Fehler korrigieren.
Etwas anderes ist es, wenn die Prüfungsergebnisse schon amtlich (=mit Bescheid) veröffentlicht sind, dann laufen Fristen und Korrekturen sind nur noch nach rechtlichen Prozessen möglich.