Vorhang ins WZ erlaubt oder nicht?

WZ-Fenster für Vorhang - (Vermieter, Fenster, Vorhang)

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst Du den Vorhang aufhängen. Es geht nicht immer alles ohne bohren. Wenn es sich vermeiden lässt sollte man nicht für jeden Mist bohren aber Küchenhängeschränke müssen z.B. auch gebohrt werden. Die Wände kannst Du auch streichen wie Du willst nur solltest Du bei Auszug die Wohnung verlassen so wie Du sie vorgefunden hast. Am besten immer vorher-nachher Fotos machen. Lese den Mietvertrag durch! Da steht alles drin.......und wenn da nichts steht, hat die Vermieterin Pech gehabt. Du musst und sollst sogar dich in deinen vier Wänden wohl fühlen. Lasse dich nicht einschüchtern! Schließlich bezahlst Du ja auch Miete.

DeadLife 
Fragesteller
 03.07.2010, 23:13

ja, die Küchenschränke...aber dazu sag ich jetzt nix :o( nee, mit der Vermieterin werd ich nicht glücklich. Bin schon wegen einer Sache mit der Anwältin am rumwerkeln, weil die Vermieterin nur Ärger macht...nenene, aber danke für deine Hilfe :o) dann freu ich mich jetzt auf meine hübschen Vorhänge jipiiieh

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Die Vermieterin kann Dir die Anbringung von Gardinen und Vorhängen nicht verbieten.

Ein Fachmann kann Dir die Gardinen anbringen und wenn Du asuziehst, müssen eben die Löcher entsprechend beseitigt werden.

Während der Mietzeit kannst Du Deine Wohnung streichen wie Du willst.

Du musst dann eben, weil sie nur weisse Wände will, diesen Zustnd bei Auszug wieder herstellen.

Hinweis: Weniger fragen, sondern wohnen und zwar bequem wohnen, nach Deiner Stimmung, nach Deinen Wünschen und vor allen auch unter Beücksichtigung Deiner Imtimsphäre, die offenbar ein Nachbar stört.

Wenn er verheiratet ist oder eine Freundin hat, bitte doch diese, dass er dieses Klotzen unterlässt. Ich bin überzeugt, dass die dies dann relativ raasch regeln werden.

Wenn in solchen Fällen z.B. eine Mieterin - oder ein Mieter - auch umgekehrt erfolgen solche Geschichten - nicht aus den Hinweis, dies zu unterlassen ansprechbar sind, erhalten die Eheleute oder das in der Wohnung lebend Paar jweils einen getrennten Brief mit der Bitte um Regelung des Sachverhaltes.

DeadLife 
Fragesteller
 10.07.2010, 13:39

vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. :o) dann werde ich ab jetzt wirklich mal weniger fragen (sorry, war einfach nur unsicher - 1. Wohnung, verstehst du?) und wollte alles richtig machen und es mir mit niemandem verscherzen. War wohl eher ein Freibrief für die Vermieterin mich zu gängeln und zu kontrollieren. Klarer Fall von "Selbst schuld".seufz Dann werd ich mich jetzt mal in meiner Wohnung austoben.

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es gibt dazu verschiedene gerichtsurteile. habe es in verschiedenen fernsehsendungen und zeitungen gelesen.löcher bohren und wände streichen darf man ohne einverständnis des vermieters machen. man sollte die löcher allerdings beim auzug zumachen. wie das mit dem streichen beim auszug ist weiss ich gerade, eventuell muss man es aber machen.

In allen Punkten solltest du dürfen..die Löcher kann man hinterher bei Auszug zu spachteln und wenn es keine grelle Farbe ist,sondern pastell darfst du auch..man muß nicht mal die Wohnung weiß gestrichen wieder verlassen..heutzutage sehen die Vermieter leider in jeglichen Situationen echt alt aus...findet Kompromisse!!!

Mal abgesehen davon, dass du das "normalerweise" darfst, wenn man vom Einheitsmietvertrag ausgeht, macht es wenig Sinn, wenn du dich zukünftig nicht ständig mit deinen Vermietern aufreiben willst. Wenn so selbstverständliche Dinge, wie die persönliche Ausgestaltung einer angemieteten Wohnung, zu so großen Querelen führen, wirst du in dieser Wohnung mit diesen Vermietern nicht glücklich. Oder willst du wirklich für jeden Nagel zum Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt. Werde übrigens Mitglied beim Mieterschutz, für alle Fälle! Also mein Tipp: Neue Wohnung, anderer Vermieter. Es gibt auch gute.

DeadLife 
Fragesteller
 03.07.2010, 23:09

ich suche schon seit Monaten eine andere whg, aber find in meiner Umgebung mal eine...aber danke für den Tipp mit dem Mieterschutz :o)

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