Von Nebengewerbe zu Hauptgewerbe?

2 Antworten

Nicht doppelt . Es kann aber sein, dass die KV seinen Satz von den Gewinnen des Gewerbes haben will.

Doppelt denke ich nicht, es kann aber wohl sein, dass sich die GKV dann nach dem höheren Verdinst benisst. RV und AV ist als Selbständiger nicht gesetzlich vorgeschrieben, weshalb sich das weiterhin nach deinem SV-pflichtigen Job (mit dann geringeren Leistungen) richten dürfte.