kann man, wenn man selbständig ist und nicht genügend verdient um die rechnungen zu bezahlen

6 Antworten

Nein - das ist nicht Aufgabe der Steuerzahler.

Wenn sich Dein Gewerbe nicht rechnet, gib es auf und suche Dir Arbeit.

Jede Zeitarbeitsfirma ist in der Lage, Dir binnen 2 Wochen eine feste Arbeit zu verschaffen.

eigentlich traurig, wenn du selbständig bist und nicht weißt, wie du dir aus einer kurzzeitigen bredouille helfen kannst, sowas muss man doch vorher abchecken.

man kann als selbständiger auch begleitend hartz 4 beantragen, wenn die einnahmen nicht zum leben reichen, das darf aber kein dauerzustand sein, sondern nur eine geraume weile so gehen. wenn du anspruch auf nur 1 € hast, zahlen sie die krankenkasse.

ich finde das zwar blöd, weil ich der meinung bin, das ein selbständiger alle ihm zur verfügung stehenden mittel nutzen sollte, um aufträge zu bekommen oder eben noch einen nebenjob machen, um seinen pflichten nachzukommen. denn wenn dein geld nicht reicht, kannst du ja nicht viel arbeit haben, such dir also noch ne andere bezahlte beschäftigung. es gibt einige, die ruhen sich darauf aus, das hartz 4 die krankenkasse zahlt und machen sonst nur auf lau. ich gehe mal nicht davon aus bei dir..... rückwirkend gibt es kein geld, auch keine krankenkassenzahlung, immer erst ab tag der antragstellung. mach dich auf den weg, nimm kontoauszüge der letzten 6 monate, dein auftragsbuch, die erzielten einnahmen, also deine komplette buchführung mit, deinen mietvertrag, stromvertrag, telefonvertrag usw., deine ganzen versicherungspolicen, alles, was du sonst noch bezahlen musst - die verträge davon - wenn nur 1 fehlt, bearbeiten sie das nicht. unbedingt schriftlich bestätigen lassen, das du den antrag abgegeben hast, manchmal sind papiere unauffindbar......und dann ist alles futsch. und geht von vorne los.

viel glück.

Wenn du weniger hast als 391,00 € zum Leben plus den Kosten deiner Unterkunft, kannst du aufstockende Leistung des JobCenters beantragen. Wenn du einen Leistungsanspruch hast, bist du auch krankenversichert.

Natürlich übernimmt der Staat keinerlei Schulden.

Wenn du zu wenig verdienst um dich krankenversichern zu können, ist das KEINE Selbständigkeit, sondern Selbstausbeutung

Du kannst wie jeder andere Bürger auch ergänzendes ALG II beantragen. Aber natürlich nur zum Leben, also es gibt kein Geld für betriebliche Probleme.

Wenn der Betreffende dann nach einigen Monaten nicht da raus ist, dann wird man ihm Jobangeboten machen.

In der Regel hast Du hier recht wenig an Unterstützung zu erwarten. Was meinst Du wohl, warum so viele Unternehmen Insolvenz anmelden?