Von gewerblichem Verkäufer "hifiankauf-de" ignoriert nach Beschwerde zu Produktmängeln https://www.ebay.de/usr/hifiankauf-de? Wie sind eure Erfahrungen?

1 Antwort

Deine gesetzlichen Ansprüche gegen den Händler hast du wahrscheinlich verwirkt!

Wenn ich dich richtig verstanden habe geht es um folgenden Sachverhalt:

Nach eigener Aussage hast hast du vor 3 Monaten bei diesem Händler ein Lautsprecherkabel gekauft und weiter verkauft.

Der neue Käufer hat dir gegenüber Mängel geltend gemacht. Du hast den Käufer finanziell entschädigt und möchtest nun eine Teil-Erstattung von dem Händler haben.

Du möchtest wissen:

Wie sieht es rechtlich aus? Positive Bewertung habe ich ja irrtümlich abgegeben, der Kauf ist ungefähr 3 Monate her. Ist das immer noch im Zeitraum oder zu spät?

Hast du eine positive Bewertung abgegeben, obwohl du die Sache nicht auf Funktionalität geprüft hast?

Die Rechtslage:

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchter Ware kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren.

Du schreibst:

Ich hatte bei diesem scheinbar seriösen Händler gekauft, jetzt wo ich einen Artikel reklamieren möchte, werde ich einfach komplett blockiert...

Das Problem ist Folgendes:

Durch den Weiterverkauf wurde das Eigentum an den neuen Käufer übertragen.

Zwischen  hifiankauf-de und dem deinem Käufer besteht jedoch kein Vertragsverhältnis.

Du hättest dem Käufe eine Abtretungserklärung deiner Gewährleistungsrechte ausstellen müssen.

Normalerweise könnte man dem Käufer diese Abtrittserklärung auch nachträglich erteilen.

Eine andere Möglichkeit ist die Aufhebung des Kaufvertrags. Der Käufer bekommt sein Geld und du das Kabel zurück.

Im Anschluss machst du gegenüber hifiankauf-de deine Gewährleistungsrechte geltend.

§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Das Problem ist Folgendes:

Nach eigener Aussage hast du den Händler bereits voll umfänglich über den Weiterverkauf, sowie die geleistete Entschädigung des neues Käufers informiert.

Gesetzlich geregelt ist u.a. :

§ 439 BGBNacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

Das heißt:

Ist die Sache mangelhaft sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung.

Wird dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung verwehrt und verlangt der Käufer stattessen die Erstattung des Kaufpreises verliert dieser seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Sowohl das Recht auf eine mangelfreie Lieferung, sowie die Erstattung des Kaufpreises.

Zudem müsstest du dem Händler die mangelhafte Sache zurückgeben, was ebenfalls nicht möglich ist.

Diese gesetzliche Reihenfolge muss eingehalten werden:

  • Kaufvertrag
  • Sachmangel
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadenersatz

Du möchstest wissen:

Ist das normal und was kann ich tun?

Nein. Es ist nicht üblich, dass der Händler den Kunden blockiert. Dafür gibt es auch eigentlich gar keinen Grund.

Erfahrungsgemäß begründet der Händler, weshalb er eine Leistung nicht erbringt und beruft sich dabei auf die Rechtsprechung.

Warum dies in deinem Fall anders ist, weiß ich nicht.

Auf eBay wird der Händler als ausgezeichneter Verkäufer mit 100 % positiver Bewertungen geführt.

Nachgefragt:

Du hast das Kabel vor ca. 3 Monaten gekauft.

  • Wann hast du das Kabel weiterverkauft?
  • Wann hat dein Käufer die Mängel festgestellt?

Im Folgenden findest du die Kontaktdaten des Händlers:

Falls du noch mal einen Versuch starten willst, musst du dem Händler zunächst einmal eine Frist zur Nacherfüllung (10 Tage) setzen.

Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Händler im Verzug. Ab jetzt könntest du auch einen Anwalt hinzuziehen und dem Händler die Anwaltskosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Angaben zum Unternehmen

Unternehmensname: necati cambel

Vorname: Necati

Nachname: cambel

Adresse: Bahnhofstr. 29, 71332, Waiblingen, Germany

Telefonnummer: 071519816868

Faxnummer: 71519816868

E-Mail: necoloji@googlemail.com

USt-IdNr. DE 229031362

WEEE-Nummer: DE43541249

Du schreibst:

 ich kann nicht mal mehr was neues von ihm kaufen um in einer Bewertung andere Nutzer zu warnen.

Von solchen Spielchen kann ich dir nur abraten.

Das ist ein Missbrauch von Bewertungen und ein klar Verstoß gegen die eBay-Grundsätze. Das wäre ganz sicher ein Eigentor.

Meine persönliche Meinung ist:

Meine Einschätzung fußt auf den allgemeinen Bestimmungen beim Verbrauchsgüterkauf, sowie deiner Beschreibung.

§ 474 BGBVerbrauchsgüterkauf

(1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

Viel Erfolg!

347q5iouerhjf 
Beitragsersteller
 12.03.2025, 15:50

"" Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchter Ware kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren. ""

Der Verkäufer schreibt mir jetzt per Email, dass ich ein Rückgaberecht von 30 Tagen habe. Ist die Zeit jetzt also schon abgelaufen für mich, weil er selber so einen kurzen Zeitraum festlegt? Der Kauf war am 28.11.2024

heurekaforyou  12.03.2025, 20:13
@347q5iouerhjf

Hier muss zwischen dem Widerrufsrecht und der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) unterschieden werden.

Eine rechtlich wasserdicht formulierte Vorlage, die du nur noch mit deinen Kauf-Daten anpassen musst findest du hier - Fertig.

Musterschreiben „Aufforderung zur Mängelbeseitigung (Nacherfüllung)”

https://www.advocado.de/files/advocado/content/ratgeber-dokumente/muster-ruecktritt-vom-kaufvertrag-aufforderung-zur-maengelbeseitigung-%20nacherfu%CC%88llung.pdf

347q5iouerhjf 
Beitragsersteller
 12.03.2025, 15:39

Wow das ist eine absolute TOP Antwort. Vielen Danke, das ist sehr hiflreich.