Von 450 auf Teilzeit?

1 Antwort

Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung, in der du zum versicherungspflichtigen Beschäftigten wirst.

Deshalb muss ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden und du wirst von deinem Arbeitgeber bzw. seinem Steuerberater bei der Krankenkasse deiner Wahl als versicherungspflichtig angemeldet.

Bis zu einem Einkommen von 1300 € bist du im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone genannt), in dem dein Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil tragen muss als du, ab 1300 € teilt ihr euch die Beiträge je zur Hälfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung