vom Kaufvertrag zurücktreten wollen?

2 Antworten

Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt (zum Beispiel nicht liefert).

Der Verkäufer muss dir eine mangelfreie Sache liefern. Andernfalls hast du grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht (das Produkt war aber ursprünglich Mangelfrei).

Der Rücktritt vom Vertrag erfordert eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 2 BGB@ => § 323 Abs. 1 BGB@).

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 BGB@).

Woher ich das weiß:Recherche

Rein rechtlich hat der Verkäufer zweimal das Recht, nachzubessern. Er muss das Gerät nur zurücknehmen, wenn zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind.

Außerdem könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer eine Reparatur verweigert.