Vermittlung von Immobilien?

1 Antwort

Wenn es sich um Wohnimmobilien handelt, brauchst Du wahrscheinlich auch die

Erlaubnis nach § 34c. Das hängt davon ab, was mit Hilfe gemeint ist.

Einem Makler zu sagen: Da ist ein potentieller Interessent - ist nur eine Vorarbeit, eine Hilfeleistung. Vergleichbar mit einer Sekretärin, die dem Makler sagt: Ein Interessent hat angerufen. Diese Hilfeleistungen erfordern keine Erlaubnis nach § 34c. Eigene Werbung zu starten und als Ansprechpartner für Interessenten zu dienen, also mit eigenem Namen am Markt aufzutreten, ist wieder etwas ganz anderes und wäre n.m.M. erlaubnispflichtig.

maruecos007 
Fragesteller
 08.03.2024, 19:11

Alles klar vielen Dank

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