Vermieter antwortet nicht?

5 Antworten

Befindet sich der Vermieter im Verzug, kann der Mieter nach § 556b BGB gegen die Miete aufrechnen.

Was soll er Dir denn antworten? Meinst Du, er schreibt Dir aus Lust und Tollerei einen Liebesbrief?

Der Vermieter hat 4 Wochen Zeit, Dir Dein Guthaben zu erstatten. Mehr muss er nicht tun.

Ab Versand der Nebenkostenabrechnung haben Vermieter und Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Normalerweise muss die Rückzahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung erfolgen. Warte den Zeitraum ab und falls er nicht überweist schreib ihm nochmal ne Mail, Brief, etc. und setze eine Frist.

Auch Vermieter sitzen nicht dauernd am Telefon oder vor dem PC.

Ansonsten hat er 30 Tage Zeit, um das auszuzahlen. Wenn die rum sind und Du das Geld noch nicht hast, kannst Du Dich wieder bei ihm melden.

Privat5487 
Fragesteller
 24.04.2024, 13:02

Das ist mir bewusst das sie nicht andauernd vor dem PC etc sitzen. Aber wenn man die Nachrichten liest kann man dann schon antworten finde ich.

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tinalisatina  24.04.2024, 13:03
@Privat5487

Kommt drauf an, ob es da was zu antworten gibt. Du hast die Abrechnung, der Vermieter Deine Kontodaten, was braucht es da noch?

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