Verliebt in Schützling?

1 Antwort

bin inoffiziell Betreuer in unsere Jugendfeuerwehr

Du solltest ganz dringend mal eine Schulung für Jugendwarte machen.

Ansonsten kann ich dir nur raten die Finger davon zu lassen. Es gibt da im Dreizehnten Abschnitt des StGB so einige §§ die für dich zum Fallstrick werden könnten. Selbst wenn es nicht zu sexuellen Handlungen kommt, reicht es oft schon wenn ein Elternteil da mal eine Anzeige macht. Den Stress willst du nicht haben. Grad § 174 StGB bietet da jede Menge Fallstricke für dich.