Verkäuferin mit oder ohne Namen des Geschäfts

3 Antworten

Das ist eine Mietrecht-Sache, hab eine Verschiebung angetriggert.

  1. Ich benutze als Vermieter die das Online-Mietvertragsportal von Haus & Grund. Da gibt's zwar ein Feld Beruf, es wird aber bei der Online-Eingabe keine Eingabe erzwungen, ist also optional.
  2. Da man den Arbeitgeber eher wechselt als den Beruf, macht es auch keinen Sinn den Arbeitgeber dazuzuschreiben. Der Vermieter darf nur Gehaltsabrechnungen verlangen um abschätzen zu können, dass du die Wohnung bezahlen kannst. Wo du arbeitest, muss ihm egal sein, steht aber zwangsläufig auf den Gehaltsabrechnungen drauf.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Hailey989000 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 18:51

Dankee!

Das Geschäft steht auch nicht auf IHK Zeugnissen. Die Berufsbezeichnung reicht.