Verkäuferin mit oder ohne Namen des Geschäfts
Hallo, ich arbeite als Verkäuferin in einem Bekleidungsgeschäft und muss meinen Beruf im Mietvertrag angeben. Reicht es, wenn ich nur „Verkäuferin“ schreibe oder muss ich auch den Namen des Geschäfts angeben?
3 Antworten
Das ist eine Mietrecht-Sache, hab eine Verschiebung angetriggert.
- Ich benutze als Vermieter die das Online-Mietvertragsportal von Haus & Grund. Da gibt's zwar ein Feld Beruf, es wird aber bei der Online-Eingabe keine Eingabe erzwungen, ist also optional.
- Da man den Arbeitgeber eher wechselt als den Beruf, macht es auch keinen Sinn den Arbeitgeber dazuzuschreiben. Der Vermieter darf nur Gehaltsabrechnungen verlangen um abschätzen zu können, dass du die Wohnung bezahlen kannst. Wo du arbeitest, muss ihm egal sein, steht aber zwangsläufig auf den Gehaltsabrechnungen drauf.
notting
Woher ich das weiß:Hobby
Verkäuferin reicht.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das Geschäft steht auch nicht auf IHK Zeugnissen. Die Berufsbezeichnung reicht.