Verhalten bei Durchsuchung?

5 Antworten

Es wurde gefragt und du hast es freiwillig gegeben.

Keine Drohung und kein Zwang.


tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:21

Es spricht keiner von Drohung und Zwang, die Frage war nur ob sie das Handy mitnehmen durften und warum sie sagen, dass sie es sonst beschlagnahmen würden, obwohl kein Beschluss dazu vorlag? Oder ist der Anwalt ein Anfänger und will nur Geld einem aus den Taschen ziehen?

0
Drizzt1977  10.07.2021, 10:40
@tidus368

Da du immer noch nicht damit rausrückst, warum und weswegen durchsucht wurde, kann man eben nur mutmaßen. Ist das Handy für was auch immer ein auch nur im Ansatz mögliches Beweismittel, geht es mit weg. Auch wenn nicht explizit auf dem Durchsuchungsbeschluss draufstehen sollte: Handy Samsung XY45 mit der Nummer 4711 von Bedroher Max Mustermann. Gibst du es freiwillig raus, ist es sichergestellt und weg. Gibst du es nicht freiwillig raus, wird es beschlagnahmt und ist weg. Also: in beiden Fällen weg, ob du mitspielst oder nicht.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:58
@Drizzt1977

Es geht um einen Kollegen. Ihm wird vorgeworfen bzw. es besteht der Verdacht auf Verbreitung Pornografischer Schriften (Kein Kinder-und Jugendmaterial!)

Dabei handelt es sich um eigene Nacktbilder und evtl. die anderer Erwachsenen.

Danke für die Antwort.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 11:01
@Drizzt1977

Der Kollege hat z.B. eigene Nacktbilder oft gewollt per Handy versendet und es ist auch paar mal passiert wohl ungewollt... Akt. geht es um 2 Erwachsenen Bilder an 2 Erwachsenen, ungewollt. Dazu gibt es eine Anzeige, ist das aber verbreiten pornografischer Schriften?

Und es kann höchstens auf dem Handy gefunden werden, dass noch paar andere ungewollt Bilder bekomme haben könnten, aber hier keine Anzeige oder Beschwerde etc. Das kann auch Folgen haben? Oder wird das verworfen?

0
Drizzt1977  10.07.2021, 11:03
@tidus368

Alles, was gefunden wird, was strafrechtlich relevant ist, wird natürlich zusätzliche Anzeigen geben. Mehrere Tatentschlüsse, ergo mehrere Straftaten. Das die bei einer Verurteilung zusammen betrachtet werden, ist anzunehmen. Was und ob etwas strafrechtlich relevant ist, bei der Versendung "pornografischer Bilder", muss am Einzelfall geschaut/entschieden werden.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 11:14
@Drizzt1977

Die Frage ist, ob es sich hierbei überhaupt um was pornografisches handelt... Das muss erst überprüft werden?

Kann die Polizei deswegen weitere anzeigen machen? Ich habe gelesen, dass das nicht weiter verfolgt wird, wenn damals keine Anzeige kam dbzgl..

Z.B. Drogen etc. ja aber nicht z.B. Erwachsenen Nacktbilder, wenn diese ungewollt versendet werden... Das wird nicht weiter verfolgt wie z.B. bei Drogenverkauf etc..

0

Es steht im Beschluss was genau sie dürfen. Alles andere gestattest du ihnen freiwillig - oder eben nicht.


tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:20

Freiwillig zeigt ja auch das man bereit ist zu kooperieren und man hat nichts schlimmes zu verbergen... Aber die Polizei macht es sich auch was zu einfach oder?

0
Bonye  10.07.2021, 10:22
@tidus368

Sie fragen dich ob sie das Handy haben können und den Pin. Du sagst "nein" und die Sache ist erledigt. Wenn sie das wirklich wollen und einen begründeten Verdacht haben, werden sie mit einem entsprechenden Beschluss wieder kommen.

Natürlich ist es da einfacher zu fragen und auf die Unkenntnis oder Naivität "ich habe nix zu verbergen" zu hoffen.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:27
@Bonye

Hätte man das vorher gewusst, aber woher auch... Genau und die meinten die hätten so einen Beschluss aber laut Anwalt hatten die das akt zur Durchsuchung nicht gehabt... Also was das nicht ganz die Wahrheit...

Das klingt für mich wie ausnutzen einer Situation dass einer was nicht weis wie man sich zu verhalten hat... das ist okay so?

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:27
@Bonye

Sicher dürfen sie das Handy mitnehmen, da musst du nix zustimmen.

Die Durchsuchung ist doch dafür, Beweismittel auch gegen den Willen des Beschuldigten zu erhalten.

0
Bonye  10.07.2021, 10:31
@tidus368

Wo kein Richter da kein Kläger - gilt auch hier. Wenn du dich nicht beschwerst oder jemanden hast der sich auskennt und sich für dich beschwert (Anwalt) sind sie damit durchgekommen und haben aus ihrer Sicht alles richtig gemacht.

Man ist halt überrumpelt wenn die vor der Tür stehen. Versteht nur die Hälfte des Schreibens oder hat gar nicht die Ruhe das aufmerksam zu lesen.

Aber wenn du ihnen das Handy+Pin ausgehändigt hast, ist es halt so passiert. Hinterher in Frage zu stellen ob das ok war ist müßig.

Entweder sie finden nichts was dich belastet, dann bekommst du das Gerät nach Zeit x zurück oder sie finden was und spätestens dann solltest du dir wirklich rechtliche Beratung holen.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:35
@Bonye

Die Frage hier ist was die finden könnten was einen belasten könnte...

0
Bonye  10.07.2021, 10:52
@AlphaAdonis

Wofür genau die Durchsuchung ist, steht im Beschluss. Wenn sie einen Beschluss haben die Wohnung zu durchsuchen, beinhaltet das nicht die Mitnahme von Geräten.

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:52
@Bonye

Also machen sie nur alles unordentlich und wünschen dir einen schönen Tag?

Wozu durchsuchen sie die denn, wenn sie nix mitnehmen dürfen?

Macht dann keinen Sinn, oder?

0
Bonye  10.07.2021, 10:54
@AlphaAdonis

Wie gesagt es steht im Beschluss. Da uns dieser hier nicht vorliegt antworte ich allgemein gefasst.

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:54
@Bonye

Ja, richtig.

Da steht aber dann auch so was drin, dass sie alles mitnehmen dürfen, was sie als Beweismittel ansehen könnten.

Oder so ähnlich.

0
Bonye  10.07.2021, 10:58
@AlphaAdonis

Genau. Und wenn das da nicht steht, habe ich das Recht "nein" zu sagen. Wenn sie die Geräte haben wollen werden sie mit einem erneuten Beschluss dafür wieder kommen.

Die fragen ja auch nicht "darf ich in diese Schublade reinschauen" wenn sie einen Beschluss fürs Durchsuchen der kompletten Wohnung haben. Haben sie nur einen Beschluss für einzelne Räume zB die Werkstatt/Halle/Garage aber nicht für die Wohnräume, können sie zwar freundlich fragen ob sie auch dort hin dürfen, aber müssen auch abrücken wenn ich "nein" sage.

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:59
@Bonye

Jaja, aber ich konnte mir das nicht vorstellen, aber wird wirklich so gewesen sein.

Das war dann dumm von ihm, wo sie schon so gestümpert hatten.

Handy ist doch das erste, wo alle Beweise immer sind.

Bei absolut jeder Straftat, wo ich einen Durchsuchungsbefehl bekomme, würde ich das als 1. beschlagnahmen.

Das stände bei mir immer drauf.

0
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:36

Super, das wird einem natürlich nicht gesagt bei der Durchsuchung was die dürfen und was nicht...

0
Bonye  10.07.2021, 10:51
@tidus368

Wäre ja Blödsinn wenn sie sagen "das dürfen wir nicht, aber wenn sie uns das geben ist das ok".

0

Nur weil man nicht dazu verpflichtet ist Angaben zu machen, kannst du natürlich von den Beamten jederzeit irgendetwas gefragt werden - wie du darauf antwortest entscheidest ganz alleine du.

Du bist zwar nicht verpflichtet mit den Infos raus zu rücken, es ist allerdings legitim sanft auf dich einzuwirken, das ist eben Polizeiarbeit.

Solange das ganze ohne Zwang und Drohung abläuft, sehe ich da jetzt kein Problem.


tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:17

In so einem Fall weis man nicht, wie man sich verhalten soll. Der Kollege, um den es geht, möchte sein Handy wieder haben. Hast du einen Rat dazu? Danke fürs antworten.

0

Na klar, was für einen Pappnasenanwalt hast du denn?

Einem Scheiß musst du zustimmen, wo wäre denn dann der Sinn der Durchsuchung, wenn die keine Beweise mitnehmen dürften?

Wenn du ihnen deine Pin gibst, hast du das halt gemacht.

Ist Pech dann.


tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:24

Dieser Anwalt ist sehr teuer und angeblich gut... Na toll jetzt bin ich mir da nicht mehr sicher... Also hätte man nicht zustimmen können? Ich dachte damit macht man sich strafbar? Man kann doch nicht noch für seine wohlwollende Kooperation bestraft werden?

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:25
@tidus368

Na sicher nutzen die das, wenn du ihnen Beweise gibst.

Das Handy durften sie auf jeden Fall mitnehmen, die Pin hätten sie eigentlich objektiv aus dir nicht heraus bekommen.

Wie denn?

Mit Folter?

Wie wollen sie dich zwingen, wenn du nein sagst?

1
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:30
@AlphaAdonis

Ah ok verstehe, dann verstehe ich den Anwalt nicht... Der sagt genau das Gegenteil...

Man war eingeschüchtert und gab die Pin raus... Zwingen können die nicht, aber einen dahin drängen etc. So das man das evtl ungewollt raus gibt also nicht 100 % frei.

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:35
@tidus368

Ja, das machen sie immer, auch bei Verhören.

Was meinst du, womit die dir da alles drohen?

Ich kenne auch 2 Leute, die sich selbst in den Knast gelabert hatten.

Die Polizei hatte kaum Beweise und die erzählen alles, was sie getan hatten.

Der eine 4 Jahre, der andere 2 Jahre auf Bewährung.

1
tidus368 
Fragesteller
 10.07.2021, 10:46
@AlphaAdonis

Aha... Das weis ich nicht, die finden nichts illegales meinte der Kollege... außer eigene Nacktbilder oder von Erwachsenen die an andere versendet wurden und auch an manche ungewollt...

0
AlphaAdonis  10.07.2021, 10:47
@tidus368

Ging da um Drogenhandel, nicht Handynacktbilder, aber das Prinzip ist identisch.

1