Vererben?


08.07.2023, 16:55

Da meine Mutter bei einem Notar gesagt hat es gäbe kein anderes Testament mehr

4 Antworten

Da Du vermutlch kein gemeinsames Testament mit Deinen Eltern hast, kannst Du jederzeit ein neues Testament errichten, ohne das alte Testament für ungültig zu erklären. Du kannst es über einen Notar ändern oder auch handschriftlich geschrieben von Anfang bis Ende mit Datum und Unterschrift, ist natürlich besser, wenn Du erwähnst damit das alte Testament für ungültig zu erklären. Wichtig ist auch, daß der Erbe gut zu benennen ist. Wo Du das neue Testament dann aufbewahrst ist auch egal, ob bei einem Notar oder daheim, nur es sollte Zeugen geben, die von dem zu Hause hinterlegten Testament wissen, damit es auch gefunden wird, wenn es mal soweit ist. Du kannst jeden als Deinen Erben einsetzen, Kinder und Ehepartner haben aber ein Anrecht auf ihr Pflichtteil und bei fremden Leuten ist die Erbschaftssteuer höher, da sie nur 20.000 Euro freihaben, während Ehepartner 500.000 und je Kind 400.000 Euro ohne Steuern zu bezahlen erben.

Woher ich das weiß:Recherche

bealini768 
Fragesteller
 08.07.2023, 19:50

also ,wir haben alle drei unterschrieben

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bealini768 
Fragesteller
 13.07.2023, 16:22

Das Testament betraf meine Eltern und mich.. Aber meine Mutter hatte vor einem Notar vor ca Eidesstattlich

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Liesche  14.07.2023, 15:58
@bealini768

Ein gemeinschaftliches Testament zwischen Eltern und weitere Angehörige wie Kinder oder Enkel usw. gibt es nicht. Die Eltern können ein Berliner Testament festlegen, wo ein Pflichtteilverzicht nach dem Tod des 1. Elterrnteiles eingefügt ist o.ä., was dann auch als Anerkenntnis durch den Betreffenden mitunterschrieben wird. Deshalb sicher Deine Unterschrift auf dem Testament der Eltern. Ein Berliner Testament kann vom Letztlebenden aber auch nicht mehr geändert werden, wenn das nicht ausdrücklich bei Erstellung des Testamentes verfügt wurde, daß der Letztlebende noch eine Änderung im Testament vornehmen darf, was Nacherben betrifft.

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Wurde denn in dem Testament dein Nachlass geregelt oder nur der deiner Eltern ?

Handelt es sich bei dem Testament deiner Eltern um ein
so genanntes Berliner Testament ?

Leben deine Eltern noch beide ?


bealini768 
Fragesteller
 08.07.2023, 19:51

alles .soll alles übergehen an eine Person ,Nach unserem Tode

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du kannst nur ändern was nur dich betrifft.

Wenn deine Eltern aber dich nur als sog. Vorerben, dein Kind aber als Haupterben eingesetzt haben, dann können nur deine Eltern das ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest den Wortlaut dieses Testaments hier angeben; nur so ist deine Frage beantwortbar.


bealini768 
Fragesteller
 09.07.2023, 13:17

Kann ich nicht ,habe gesagt bekommen das das Testament noch Existiert ,bei der das testament noch liegt., meine Mutter hat bei dem Notar gesagt es sei nicht mehr da. Der Notar hat drei mal gefragt

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Liesche  09.07.2023, 17:42
@bealini768

Hier wird Dir bei Deinen Angaben niemand gut helfen können.

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