Vereinsvorstand - welche Positionen muss es zwingend geben?

2 Antworten

Deutsches Recht: Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und auch "zwingende" Positionen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Gesetz schreibt nur vor, dass der (eingetragene) Verein einen Vorstand haben muss, und dass dieser als mehreren Personen bestehen kann. Daraus folgt, dass er auch nur aus einer Person bestehen kann (was mMn aber nicht zweckmäßig wäre). Besteht er aus mehreren Personen, dann muss die Satzung bestimmen, ob jedes Vorstandmitglied jeweils allein den Verein gesetzlich vertritt oder mehrere das nur gemeinsam dürfen. Alles weitere kann der Verein in seiner Satzung frei festlegen.

Dies gilt auch für die Positionen. Die Satzung kann regeln, dass es z. B. einen 1. Vorsitzenden (m/w/d, auch ff.), einen 2., Schriftführer, Kassierer usw. gibt. Kann, aber muss nicht.

Als Beispiel: In meinem Verein schreibt die Satzung vor, dass es einen Präsidenten und mindestens ein und höchstens bis zu acht weitere Vorstandsmitglieder gibt. Die Aufgabenverteilung untereinander beschließt der Vorstand intern. Dies hat den Vorteil, dass die "Ressorts" sehr gut an die (z. B. beruflichen) Kenntnisse und/oder Interessen der einzelnen Vorstandsmitglieder angepasst werden können, dass die Aufgabenverteilung veränderbar ist (Vorstandsbeschluss genügt), und dass im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds dessen Aufgaben auf die anderen übertragen (u. U. aufgeteilt) werden können, ohne dass eine Nachwahl erforderlich wird. In der regelmäßigen Mitgliederversammlung (hier alle drei Jahre) legt der Vorstand einen Geschäftsbericht vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager

2 Vorstandsmitglieder sind rechtlich bindend, alle andere Posten kann der Verein im rahmen der Mitgliederversammlung in seiner Satzung schaffen muss er aber nicht.