Vater im pflegeheim hat noch offene rechnungen?

3 Antworten

Wenn Sie nicht für Ihn gebürgt haben nein. Seine Schulden können wenn nur bei Ihm eingetrieben werden.

wer muss das eigentlich übernehmen

Niemand. Wenn der Schuldner pleite ist, gehen die Gläubiger leer aus. Relevant sind daher in der Praxis vor allem laufende Kosten, etwa des Pflegeheims. Denn bei Zahlungsverzug können die kündigen. Hier wäre eine Übernahme durch das Sozialamt zu beantragen, wenn der Pflegende kein Geld hat.

Sollten Sie mehr all 100000€ pro Jahr verdienen, wird das Sozialamt Sie im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht in die Haftung nehmen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn Dein Vater kein ausreichendes Einkommen hat, um den Eigenanteil zu zahlen, kann er sich ans Sozialamt wenden. Dann müssen seine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse offengelegt werden, evtl. bekommt er dann einen Zuschuss.

Wenn er nichts unternimmt, hören die Mahnungen nicht einfach auf (wie Du vielleicht hoffst). Ihm wird dann der Pflegeplatz gekündigt werden und er steht mit immensen Schulden auf der Straße (alternativ bei den Angehörigen, die ihn dann pflegen können).

Solche Dinge sollte man nicht schleifen lassen! Die Probleme werden nicht weniger, sondern mehr!!

silentcaesar  04.09.2021, 12:35

Wenn der Sohn ein höheres Einkommen als der Vater hat und leistungsfähiger als der Vater ist, wird das Sozialamt vom Sohn einen Anteil fordern.

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Estrella06  04.09.2021, 12:37
@silentcaesar

Das ist mir bekannt. Allerdings nur, wenn der Sohn bzw. die Tochter mindestens 100000,-€ brutto Jahreseinlommen hat. Und danach sieht es hier nicht aus.

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silentcaesar  04.09.2021, 12:44
@Estrella06

Diese Zahl ist mir neu. Allerdings war ich vor langer Zeit mit dem Thema konfrontiert. Damals war der leistungsfähigere Vater/Sohn gegenüber dem leistungsschwächeren Sohn/Vater grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet, wenn der Selbstunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden konnte.

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Estrella06  04.09.2021, 12:48
@silentcaesar

Ja das stimmt, war früher so.

Jetzt haben sich die Gesetze allerdings geändert. Kinder können wie oben geschrieben nur noch ab 100000,-€ in die Pflicht genommen werden. Ist auch irgendwie richtig, denn sonst zieht man sich sofort die nächste Generation Leistungsempfänger heran.

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