Urteil rechtskräftig?
Beginnt eine Sperrfrist nach rechtskraft des Urteils vom Landgericht oder nach Vollstreckung der Staatsanwaltschaft.
1 Antwort
Weder - noch.
Stichtag für die Fristberechnung beim Entzug der Fahrerlaubnis ist der Tag, an dem das Gericht letztmalig den Sachverhalt prüfen konnte.
Bei einem Strafbefehl also das Ausfertigungsdatum, bei einem Strafverfahren der letzte Tag der Hauptverhandlung, bei einem Berufungsverfahren das Datum der Urteilsverkündung im Berufungsverfahren.
Die Zeit, in der dein Führerschein bereits vorher durch Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, wird bei der verkündeten Frist bereits beachtet. Bei einer Trunkenheitsfahrt beträgt die Sperrfrist IdR 12 Monate. Vergehen also zwischen Tat und Verfahrensende bereits 5 Monate, wird die Sperrfrist im Urteil dann auf 7 Monate festgesetzt.