Urlaubsanspruch?

3 Antworten

Ja, es ist rechtlich korrekt, Urlaub in Teilen in speziellen Einrichtungen vorzugeben.

Wenn dein AG dir jedoch aus organisatorischen Gründen keinen Urlaub gewähren will, kannst du das einklagen. Es ist wahrlich nicht dein Problem, dass es keinen Ersatz für dich gibt.

natürlich hast Du einen Anspruch auf Deinen Urlaub, ggf ab zum Anwalt

Das ist natürlich nicht rechtens, man darf auch ungefähr 40 % des Urlaubs selber bestimmen. Schwierigkeit ist das durchzusetzen. Du könntest es einklagen, aber ob man dann noch dort arbeiten möchte ist eine andere Sache. Ich würde mich nach einer anderen Stelle umsehen.