Urlaub während einer Maßnahme vom Arbeitsamt

6 Antworten

Hallo, es kommt darauf an.

Grundsätzlich haben Alg2- Empfänger keinen "Urlaubs"- Anspruch. Du kannst beim Vermittler jedoch die sogenannte Ortsabwesenheit beantragen, diese kann maximal 21 Kalendertage im Jahr betragen. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung, ein Anspruch besteht nicht.

Solltest Du aber in einer sogenannten MAE (1- €- Job) sein, hast Du dort Anspruch auf freie Tage, das besprichst Du am besten mit dem Träger, der sich damit in der Regel gut auskennt. Eine Rücksprache mit dem Vermittler kann in diesem Fall entfallen und die freien Tage werden auch nicht auf die 21 Tage Ortsabwesenheit angerechnet.

Viele Grüße.

Ich mache keinen 1€-Job, eher eine Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Desweiteren beziehe ich Arbeislosengeld, ALG2 zum Glück noch nicht.

Beantragt ist der Urlaub, mir geht es darum, ob es gesetzlich rechtens ist, dass die Maßnahmeleitung die Tage nachgeholt haben möchte.

Gruß


Sommerkatze  21.07.2011, 09:08

Während einer solchen Maßnahme besteht generell kein Urlaubsanspruch. Wenn man Dir die Möglichkeit gibt, 2 Tage frei zu nehmen und diese am Ende nachzuholen, kannst Du noch froh sein. Was spräche denn auch dagegen? Nimmst Du Arbeit auf? Die Erreichbarkeitsanordnung gilt auch, bzw. vor allem für Alg1- Empfänger.. Und die Agentur versteht da keinen Spaß.

Ice85 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 09:20
@Sommerkatze

Ich gehe hier über 6 Monate je 2 Tage die Woche zu dieser Maßnahme. In 6 Monaten darf ich also keinen Urlaub nehmen? Das wäre ja unerhört.

Sommerkatze  21.07.2011, 09:37
@Ice85

2 Tage die Woche und da hast Du die Dreistigkeit, Dich auch noch zu beschweren? WOVON möchtest Du den Urlaub haben? Du hast von 7 Tagen in der Woche bereits 5 frei.

Ob Du das unerhört findest oder nicht, interessiert den Gesetzgeber nicht die Bohne. Und irgenwie kann ich ihn in diesem Punkt verstehen...

Ice85 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 09:50
@Sommerkatze

Sommerkatze, mir geht es nicht drum, dass ich mich beschwere. Erstens ist das hier keine Arbeit, sondern so eine Art "Schule", obwohl wir hier nur rumsitzen und die Zeit totschlagen, weil wir nichts lernen geschweige denn was ordentliches machen. Zweitens, der Urlaub ist genehmigt, also was heißt Urlaub, die 2 Tage Ortsabwesenheit. Denn ich kann diesen privaten Termin leider nicht verschieben. Es ist nicht alles so einfach, dass man sagen kann. Mittwoch und Donnerstag geht es nicht. Wenn ein Chef mich genau an diesen Tagen treffen möchte und ich das privat mache, weil ich ihn kenne, jedoch außerhalb meines Wohnortes, beantrage ich dies.

Mein Vermittler vom AA hat mir bereits meinen Urlaub bestätigt. Mir geht es lediglich darum, ob ich die Schulungstag nachholen muss, weil mir ja im Jahr 21 Tage zustehen und ich die ja nehmen kann, wann ich denke die zu nehmen. Weil wenn ich an den anderen Tagen meinen Wohnort für wenige Stunden verlasse und mein Handy dabei habe, bin ich erreichbar und bewerbe mich auf jede Stelle innerhalb der nächsten Stunde.

Verstehst du? Ich möchte keinen Streit, lediglich eine Antwort auf die Frage, muss ich die versäumten Tage der Maßnahme, wenn mein "Urlaub" bzw. meine "nichterreichbaren" Tage darauf fallen, nachholen?

Ice85 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 09:51
@Ice85

Fehler im Beitrag, ich nehme meinen Urlaub nicht, wie ich es gedenke, sondern beantrage ihn beim AA und hoffe auf Genehmigung.

wesermensch  21.07.2011, 09:58
@Ice85

Wie schon gesagt, hast du KEINEN Anspruch auf Urlaub/Ortsabwesenheit. Sie ist wirklich nur eine Ermessensleistung. Wenn ich es richtig verstanden hast, hast du trotz deiner Maßnahme OAW zugestanden bekommen. Ob du dann die Versäumten Tage nachholen musst, musst du mit dem Träger besprechen, aber die werden wohl nicht extra Geld bekommen wenn die dich noch 2 weitere Tage einladen, deswegen wirst du sie wohl nicht nachholen müssen.

Sommerkatze  21.07.2011, 10:50
@wesermensch

Ob der Träger Geld bekommt oder nicht, hat absolut nichts mit dem Fragesteller zu tun, das sind zwei völlig verschiedene Geschichten.

Wenn es dem Fragesteller nicht passt, "in der Schule rumzusitzen" kann er es ja mit Arbeit versuchen. An 5 Tagen wöchentlich mit jeweils 8- 10 Stunden...

Nein, musst du nicht nachholen. allerdings musst du den Urlaub schriftlich beim Arbeitsamt anmelden. Die haben da so rosa Kärtchen für... Oh, ich sehe gerade, die Antwort von Sommerkatze ist detallierter und richtiger.

du darfst dir davon auch urlaub nehmen, und must den kram eigentlich nicht wiederholen, sprech doch mal mit deiner IFK am besten nochmal drüber

Du musst dir vom Arbeitsamt die erlaubnis holen,vielmehr beantragen.