Urlaub bei Beamten, wenn Feiertag auf einen Samstag fällt
Wenn ein Beamter in einer 6-Tage-Woche beschäftigt ist, Urlaub nimmt und in seine Urlaubswoche der Samstag ein Feiertag ist, wird dieser auf als Urlaubstag mitgezählt.
Bei Arbeitnehmern ist das wohl nicht so.
Kann mir jemand den Hintergrund dazu erklären, warum bei Beamten der Feiertagssamstag mitgerechnet wird?
11 Antworten
Hallo wakulintschuk,
wenn der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, wird er selbstverständlich nicht als Urlaubstag mitgezählt. Man muss kein Urlaub an Tagen nehmen, an denen man sowieso frei hat. Das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen.
Beamte müssen Urlaub nehmen ! Oder besser gesagt nur wünschen ! Beamte haben kein Anspruch auf Urlaub bei Feiertagen !!
stimmt nicht, der Samstag wird den Beamten nur dann abgezogen wenn sie an diesem Tag hätten arbeiten müssen!Dabei spielt es keine Rolle ob sie in einer 5-Tage-oder 6 -Tage-Woche arbeiten!
Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe, denn ich wollte nicht wissen, ob es so ist sondern warum es so ist.
Fakt ist, dass Beamte in der 6-Tage-Woche für einen Samstag als Wochenfeiertag einen Urlaubstag opfern müssen, wenn sie davor Urlaub haben (nicht nur an Heiligabend und Sylvester, da dies keine Feiertage sind).
[Es gibt nicht nur verbeamtetes Verwaltungspersonal in der 5-Tage-Woche sondern auch Betriebspersonal z.B. bei der Bahn oder Post, die zum Teil Beamte sind und in der 6-Tage-Woche tätig sind.]
Das kann nur sein, wenn der Samstag kein gesetzlicher oder allgemeiner Feiertag ist. (einige Kirchenfeiertage, die es nicht in allen Bundesländern gibt).
Welcher Tarifvertrag soll denn dieser Kuriosität zu Grunde liegen? Ein Feiertag kann nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz niemals ein Urlaubstag sein und bis heute ist mir auch noch kein Tarifvertrag untergekommen, der sowas regelt.
Diese Frage kann glaube ich niemand beantworten! Die Regelung das Beamten der Samstag vom Urlaub abgezogen wird stammt wohl noch aus der Kaiserzeit! Und zwar wird der Samstag nur dann vom Urlaub abgezogen wenn der Beamte an diesem Tag hätte arbeiten müssen! Hat der Beamte an diesem Feiertag der auf einen Samstag fällt planmäßig frei, oder hat er planmäßig Urlaub, wird dieser Tag nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen! Aber wohlgemerkt, das betrifft nur den Samstag, fällt der Feiertag auf einen anderen Tag der Woche wird er nicht vom Urlaub abgezogen!
Feiertag ist Feiertag, egal ob gesetzlich oder kirchlich.