Hallo,

Du meinst, wenn Du in der Schweiz was kaufst, was die Freimengen überschreitet? Du musst die Waren beim Zoll oder der Bundespolizei anmelden, den Zug dafür verlassen, musst Du nicht.

Falls keine Beamten durch den Zug kommen, reicht es, wenn Du nach dem Aussteigen eine Bunespolizei-Dienststelle oder ein Zollamt aufsuchst.

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Hallo, ich bin w 13 und alle aus meiner Familie sind Katholiken, wir sind zwar nicht streng gläubig gehen aber schon oft in die Kirche und ich bin auch Ministrant. Aber seid einiger Zeit ,, wiedert" mich der Gottesdienst an.

Wiso keine Frauen? Wiso so viel Gold? Wiso keine homosexuellen?

Hast Du diese Fragen auch mal in Deiner Kirchengemeinde gestellt? Welche Antworten hast Du bekommen?

Und ich habe jetzt schon viel recherchiert und habe die Entscheidung getroffen Evangelist zu werden, ich habe dennoch noch ein paar Fragen:

Du bist also der Meinung, solch eine Entscheidung kann man alleine auf Basis von Recherchen treffen und es ergäbe keinen Sinn vorher mal in die evangelische Kirchengemeinde, in die Du wechseln willst, zu gehen und dort Kontakt zu suchen und Gespräche zu führen? Vielleicht sind die ja noch viel schlimmer....? :) Und es heißt nicht Evangelist, sondern Protestant. Evangelisten sind Johannes, Matthäus, Lukas und Markus.

    Kann ich in diesem Alter eigentlich ohne einen Erwachsenen den Glauben wechseln?

Einen Wechsel der Konfession gegen den Willen der Eltern ist in Deutschland ab 14 Jahren möglich.

Muss ich mich dann nochmal taufen lassen?

Nein, man kann nur einmal getauft werden.

Sind homosexuelle erwünscht? (Bin selber lesbisch)

Homosexuelle sind in jeder Kirche erwünscht, auch in der katholischen. Es geht höchstens um die Frage, ob Homosexuelle ihre sexuelle Neigung auch ausleben sollen und ob eine offizielle Eheschließung/Segnung möglich ist

In der evangelischen Kirche gibt es zum Thema Eheschließung/Segnung von homosexuellen Paaren keine einheitliche Linie. Jede Landeskirche und z.T. auch jede Gemeinde hat hier ihre eigene Auffassung.

3.Wie ist das in der Schule?

Wenn an Eurer Schule sowohl evangelischer als auch katholischer Religionsunterricht angeboten wird, kannst Du den dann wechseln, klar.

Wann sind Messen?

Wenn Du Dich mit der evangelischen Kirche beschäftigt hättest (und das solltest Du unbedingt tun, bevor Du dorthin wechselst), wüsstest Du, dass es dort keine Messen gibt. Es gibt dort Gottesdienste, die gewöhnlich sonntags um zehn stattfinden.

Wo muss ich hin um den Glauben zu wechseln?

Erstmal zu Deinen Eltern, solange Du noch keine 14 bist :-)

Und dann (je nach Bundesland) zum Standesamt oder zum Amtsgericht, um den Austritt aus der katholischen Kirche zu erklären. In Bremen ist der Austritt auch direkt bei der Kirche möglich. Erst danach kannst Du dann in die evangelische Kirche eintreten. Wie bereits gesagt, empfiehlt es sich aber bereits schon vor Umsetzung des Übertritts dringend, den Kontakt zur evangelischen Kirche zu suchen.

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Ohne Dir jetzt die genaue theologische Begründung (also aus welchen Bibelstellen es sich ableiten lässt) geben zu können, die meisten Christen (und ich denke mal, für andere Religionen gilt das gleiche) vertreten die Auffassung, dass es nur Gott allein zusteht über Leben und Tod von Menschen zu entscheiden und lehnen Abtreibung als eine Form der Tötung daher ab.

Im Gegensatz zu anderen Tötungen (z.B. durch Todesstrafe) kann das ungeborene Kind auch keine Schuld auf sich geladen haben, die dann noch als Rechtfertigung für die gezielte Tötung herhalten könnte.

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Ja, solange es ein Gottesdienst in Deiner Konfession ist. Sonst nicht.

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Hallo Blackitus,

wenn Dein Gesamteinkommen in 2012 weniger als 8.004 € betrug, musst Du für das Jahr gar keine Steuern zahlen und kannst alle bereits gezahlten Steuern bis 31.12.2016 zurückverlangen. Dazu füllst Du einfach den Mantelbogen und die Anlage N für 2012 aus und schickst die ans zuständige Finanzamt. Alternativ zu Mantelbogen+Anlage N kannst Du auch die "vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer" nehmen.

Formulare findest Du hier: https://www.formulare-bfinv.de/

Und lass Dich nicht abschrecken, ist alles ganz einfach auszufüllen, auch wenn es sich erstmal kompliziert anhört.

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Wenn Ihr beide ungefähr das selbe verdient, also jeweils zu ca. 50 % zum Eheeinkommen beitragt, ist Steuerklasse IV/IV ohne Faktor die beste Wahl. Wenn sich Eure Gehälter etwas unterscheiden, z.B. einer trägt 40 % bei, der andere 60 %, gibt es seit einigen Jahren die Klasse IV/IV mit Faktorverfahren, d.h. man sagt dann, Partner A verdient 60 % und Partner B 40 % und dementsprechen werden dann die Abzüge berechnet.

Nur wenn einer von Euch beiden Geringverdiener ist, macht die Kombination III/V Sinn.

Die Klassenwahl hat natürlich nur Einfluss auf die monatlichen Abzüge, was am Ende (also nach Erhalt der Steuererstattung übrig ist), ist in allen Fällen gleich. Bei IV/IV habt ihr die geringsten monatlichen Abzüge, dafür auch eine geringere Steuerstattung und bei III/V würde Euch zwar monatlich deutlich mehr abgezogen, das bekommt Ihr aber nach Abgabe der Steuererklärung alles zurück.

Zu Deiner Frage, ob Ihr eine Steuererklärung abgeben müsst:

  • Bei Klasse IV/IV ohne Faktor: Nein
  • Bei Klasse IV/IV mit Faktor oder Klasse III/V: Ja

Aber auch bei Klasse IV/IV ohne Faktor empfiehlt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung immer, denn Ihr werdet ja höchstwahrscheinlich nicht auf den Euro genau gleich viel verdienen und wahrscheinlich liegen bei Euch ja noch andere Umstände vor, die zu einer Steuererstattung führen (z.B. Arbeitsweg > 15 km, Kirchenmitgliedschaft, Handwerkerrechnungen etc.).

Eine Steuerklärung ist in wenigen Minuten erstellt und kann leicht zu einer drei- oder vierstelligen Rückzahlung führen. Das würde ich nicht verschenken.

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Hallo Nanunana111,

das ist natürlich Quatsch, was Dein Bekannter da erzählt. Es ist nämlich sogar umgekehrt. De facto hat der Staat keine Mehrbelastung, wenn jemand aus der Kirche austritt, sondern er profitiert davon, da jemand, der keine Kirchensteuer zahlt, stattdessen mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen muss, zwar nicht 1:1, aber je nach persönlichem Steuersatz zwischen 20 und 30 % der gesparten Kirchensteuer.

Also wenn bisher jemand 1000 € Kirchensteuer im Jahr zahlt und dann austritt, ist es nicht so, dass der Staat dann 1000 € weniger hat, weil er dann für den Steuerpflichtigen einspringen muss und die 1000 € aus der Staatskasse an die Kirche zahlen muss, sondern der Staat hat nach dem Austritt sogar ca. 300 € mehr im Jahr, weil der Steuerpflichtige keine Kirchensteuer mehr als Sonderausgabe absetzen kann und er somit ca. 300 € mehr ESt und SolZ zahlen muss.

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Hallo slax 65,

wenn Du aus der Kirche austrittst, hast Du mehr Geld am Monatsende als bisher und zwar genausoviel, wie Du aktuell Kirchensteuer zahlst.

Beispiel: Derzeit werden Dir jeden Monat 60 Euro Kirchensteuer abgezogen, ein Kollege mit selbem Gehalt und ohne Kirchenmitgliedschaft bekommt jeden Monat 60 Euro mehr überwiesen als Du.

Die Bilanz am Jahresende sieht aber nicht mehr ganz so gut aus, denn wie Du bereits angemerkt hast, ist die Kirchensteuer eine Sonderausgabe, die sich bei Abgabe einer Steuererklärung steuermindernd bemerkbar macht. Dieser Vorteil entfällt natürlich, das heißt Deine Steuererstattung aus der Steuererklärung wird zukünftig geringer ausfallen als bisher. Dieser finanzielle Nachteil ist aber deutlich geringer als der finanzielle Vorteil durch die entfallenden Kirchensteuer.

Beispiel: Du zahlst monatlich 60 Euro Kirchensteuer, sagen wir mal (wegen Weihnachts- und Urlaubsgeld) im ganzen Jahr 800 Euro. Bei Abgabe einer Steuererklärung bekommst Du alleine deswegen eine Steuererstattung von ca. 250 Euro. De facto "sparst" Du durch einen Kirchenaustritt also nicht 800, sondern nur 550 Euro.

Ich hoffe, das beantwortet genau Deine Frage!?

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Hallo,

da muss was schief gelaufen sein bzw. man hat Dir eine Fehlauskunft erteilt. Die Kirchensteuerpflicht beginnt erst mit dem auf den Eintritt folgenden Kalendermonat, in Deinem Fall also zum 01.01.2010. Somit bist Du für das Jahr 2009 überhaupt nicht kirchensteuerpflichtig.

Und selbst wenn Du z.B. im November eingetreten wärest und somit für Dezember 2009 kirchensteuerpflichtig wärest, würde nur 1/12 Deiner festgesetzten Einkommensteuer mit Kirchensteuer bezuschlagt.

Man zahlt also keines Falls für das ganze Jahr, in dem man eintritt.

Ich vermute, Du hast jetzt Deinen Steuerbescheid für 2009 bekommen, aus dem sich die Nachzahlung ergibt? Dagegen würde ich dann auf jeden Fall sofort Einspruch einlegen mit der Begründung, dass Du erst im Dezember 2009 eingetreten bist, am besten eine Kopie der Taufurkunde bzw. Eintrittsbescheinigung gleich beilegen.

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Hallo Lostinplace2012,

um Deine Frage kurz und knapp zu beantworten: Du musst Dich nicht melden und Dir wird auch nichts abgezogen. Das Schreiben der Bank ist für Dich nicht relevant, da Du nicht Mitglied der Kirche bist.

Begründung: Die Banken wissen nicht wer Kirchenmitglied ist und wer nicht, daher gehen entsprechende (gesetzlich vorgeschriebene) Informationsschreiben bzw. Mails an alle Kunden. Letztlich sind diese Schreiben aber nur für die Kunden relevant, die auch Kirchenmitglied sind. Bei denen wird zukünftig eventuell anfallende Kirchensteuer in Zusammenhang mit Kapitalerragsteuer automatisch von den Banken eingezogen, wenn sie nicht widersprechen. Bisher mussten diese Kunden von sich aus die Bank über die Kirchenmitgliedschaft informieren, wenn sie diese Form des Steuereinzugs wünschten.

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Meinst Du Menschen, die ursprünglich aus diesen Ländern kommen oder die die Staatsagehörigkeit eines solchen Landes besitzen?

In Bezug auf die Staatsangehörigkeit gibtb es folgende Zahlen (Stand 31.12.2011):

  • Südamerika 76233
  • Mittelamerika und Karibik 31849

also insgesamt leben ca. 110.000 Menschen mit lateinakerikanischem Pass in Deutschland.

Hier findest Du auch neuere Zahlen nach Ländern:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1221/umfrage/anzahl-der-auslaender-in-deutschland-nach-herkunftsland/

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Bei uns in der Kirche ist es so, dass die Kollekte immer für einen bestimmten Zweck ist, der im Gottesdienst genannt wird. Je nachdem, wie gut ich diesen Zweck finde, gebe ich 10 ct oder auch mal 10 €. Ich bin Vollverdiener. Wer wenig oder gar nichts verdient,für den wären 10 € natürlich sehr viel und da würde ich dann 1-2 € für angemessen halten.

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Hallo Natalia79,

die Antwort ist einfach und klar: Du kannst nichts machen, außer unter bestimmten Umständen eine Fahrpreisentschädigung zu beantragen, d.h. Dein Sohn würden dann einen Teil seines bezahlten Fahrpreises zurückbekommen (1,50 € pro Verspätung > 60 Minuten). Wenn das öfter vorkommt, kann bzw. sollte Dein Sohn ggf. einen Zug früher nehmen, damit er nicht ständig zu spät zur Schule kommt, denn letztlich leidet er darunter (auch wenn sie Schule es toleriert).

Ich versuche Dir nun zu erklären, warum man nichts machen kann: Rechtlich gesehen bietet die Bahn eine Dienstleistung an und Dein Sohn nimmt sie in Anspruch. Es zwingt ihn aber niemand, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, d.h. wenn er mit der Qualität der Dienstleistung nicht zufrieden ist, muss er sich eben nach Alternativen umsehen. Er hat aber kein Anspruch darauf, dass die Bahn die Züge pünktlich fahren lässt, er hat lediglich einen Anspruch überhaupt befördert zu werden (was aber auch 2 oder 3 Stunden später sein kann als geplant).

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Hallo,

woher hast Du die Info, dass Schüler, die eine eigene Wohnung haben, keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen? Das ist nämlich falsch.

Nur wenn sie unter 18 sind oder Bafög oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, kommen sie um den Beitrag herum.

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Hallo AmuXHinamori,

"egal, was sich darin befindet" ist nicht korrekt. Für leerstehende Wohnungen muss kein Beitrag gezahlt werden.

Du sagst, Du wohnst seit September 2013 in Deiner aktuellen Wohnung. Soweit ok. Die entscheidende Frage ist aber natürlich, wo hast Du vorher gewohnt und wurde für diese vorherige Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt?

Und die Befreiuung bei Bezug von ALG II wird nur auf Antrag gewährt und gilt dann auch erst ab der Antragstellung, die Frage wäre hier also, wann Du den Antrag auf Befreiiung gestellt hast?

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Da die Eltern bis zum 18. Geburtstag das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder haben, dürfen sie das Kind nicht nur in die Kirche "zwingen" (wie wird der Zwang denn ausgeübt, mit Gewalt?), sondern auch z.B. im Haus einsperren, OHNE das es Freiheitsberaubung wäre.

Wie pädagogisch sinnvoll das ganze ist, steht auf einem anderen Blatt.

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Deine Zweifel sind berechtigt, das BGE kann gar nicht funktionieren. Frage mich immer wieder, wie intelligente Leute darauf reinfallen können.

Wie sieht denn der Beweis bitte schön aus? Das heutige Steueraufkommen liegt bei ca. 600 Milliarden, nur ca. 200 Milliarden fließen in Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Rentenzuschüsse etc. Der Rest wird für andere Zwecke (Bildung, Infrastruktur, Verteidigung etc.) benötigt.

Und jetzt erklär mir mal bitte, wie man aus 200 Milliarden 800 Milliarden macht?

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Das hängt von der Region ab. Heutzutage müssen in den meisten Regionen die Kirchen leider verschlossen werden, da es sonst Vandalismus und Diebstahl geben würde.

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Die Haupteinnahmequelle ist die Kirchensteuer, mit dem Geld können die Kirchen "machen, was sie wollen", es ist ihr Geld.

Die Kirchen bekommen auch Zahlungen vom Staat, aber nicht einfach so zur freien Verwendung, sondern immer aus ganz bestimmten Gründen für ganz bestimmte Zwecke.

Beispiele:

  • Wenn eine Kirche restauriert wird, kann es Zuschüsse aus Denkmalschutzmitteln geben, da das Kirchengebäude nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Denkmal ist.
  • Kirchen bekommen in einigen Regionen Deutschlands noch sog. Staatsleistungen als "Pacht" für Enteignungen im 19. Jahrhundert, die bis heute nicht entschädigt wurden. Sie spielen finanziell aber eher eine untergeordnete Rolle.
  • Kirchen betreiben Sozial- und Bildungseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen und bekommen dann genau wie andere Träger (Elternvereine, Waldorfschulen etc.) natürlich einen Betriebskostenzuschuss, da die Kinder, die dort hingehen, nicht auf staatliche Einrichtungen gehen, wodurch der Staat Geld spart.

Die normale Kirchenarbeit (Gottesdienste etc.) wird aber nicht staatlich bezuschusst oder unterstützt.

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Es gibt auch Ärzte, die am Feiertag Dienst haben (ärtzlicher Bereitschaftsdienst und im Krankenhaus).

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