Unterschied Urteilverfassungsbeschwerde und Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

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Wenn im Sachverhalt steht "Der A fühlt sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt und will nach Karlsruhe" dann ist es eine Urteilsverfassungsbeschwerde. Wenn im Sachverhalt steht "Der A hält Art./§ xy für verfassungswidrig" dann kann man über eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde nachdenken.

Wichtig ist, dass die Rechtssatzverfassungsbeschwerde typischerweise unzulässig ist. Denn der Beschwerdeführer muss insb. auch unmittelbar betroffen sein. Wenn das Gesetz erst noch vollzogen werden muss (nahezu immer) dann fehlt es grundsätzlich an der Beschwerdebefugnis. Anders ist es wenn das abwarten des Vollzugsaktes unzumutbar ist (der Beschwerdeführer sich bspw. zuerst Strafbar machen müsste). Außerdem ist natürlich der Rechtsweg zu erschöpfen. Eine VB direkt gegen einen BPlan ist schon unzulässig weil die Normenkontrolle nach § 47 VwGO möglich ist. Bei formellen Gesetzen gibt es hingegen keinen Rechtsweg.

Heißt wenn von einem Instanzenzug die Rede ist, dann wird der Beschwerdeführer sich gegen das entsprechende Urteil, oder den Verwaltungsakt richten. Wenn kein Instanzenzug durchgeführt wurde kommt die Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Betracht, hier musst du dann problematisieren warum diese ausnahmsweise zulässig ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.-Jur. Univ.