Unterschied Reichsfürst und Landesfürst im Heiligen Römischen Reich?

3 Antworten

Reichsfürst Ein Reichsfürst: (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw. Kaiser erhalten hatte. Es bestand also eine lehnsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. Zu einem eigenen Stand im Rechtssinne bildete sich der Reichsfürstenstand im Spätmittelalter heraus. Der Titel eines Reichsfürsten und die darin enthaltene Reichsunmittelbarkeit bildete eine gewisse rechtliche Sicherheit dagegen, dass ein anderer, mächtigerer Adliger einen Fürsten von sich abhängig machte. (Dies ist ein Auszug aus dem Artikel Reichsfürst der freien Enzyklopädie Wikipedia.) Der Begriff Landesfürst ist ein Synonymbegriff zu Reichfürst. Wer als Graf nicht vom König, sondern von einem Reichsfürsten sein Lehen bekommen hat, trug nicht den Titel „Fürst“, sondern (Land-) Graf, eventuell auch Herzog.

Firmian  27.03.2017, 07:11

Habe ich bis vor kurzem auch geglaubt...

Aber es gab durchaus Fürsten, die nicht reichsunmittelbar waren.

Beispiel: Die heutigen Fürsten von Liechtenstein waren vorher bereits Herzöge (also höher als nur "Fürst"!) von Troppau und Jägerndorf - aber eben Vasallen des Königs von Böhmen und somit keine Reichsfürsten.

Reichsfürsten wurden sie erst durch den Fürstentitel in Vaduz und Schellenberg  - unbedeutende Alpendörfer, aber eben reichsunmittelbar. Und darum ging's: Sitz und Stimme auf der Fürstenbank des Reichstags. Die paar Almdörfer - geschenkt.

Und durch die Zufälle der Geschichte sind sie bis heute ein Fürstentum - gewissermaßen der letzte Rest des Hl. Römischen Reichs.

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Firmian  27.03.2017, 20:26

PS Gerade nochmal gelesen, "Herzog" hattest Du eh geschrieben.

Aber ein Herzog ist jedenfalls ein Fürst, eigentlich sogar höher als ein untitulierter Fürst.

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Haldor  04.04.2017, 21:30
@Firmian

Ja, stimmt! „Herzog“ ist ein hoher Titel (Irrtum von mir), er steht über dem Grafen. Die Reichsfürsten trugen meistens den Herzogstitel.

Reichsfürsten sind diejenigen, die zur Reichsfürstenbank
(Reichsfürstenrat) im Reichstag gehörten. Das konnten neben den Herzögen auch Pfalzgrafen und Grafen sein. Entscheidend ist die urkundliche Erhebung eines Adligen (Herzog, Graf, Landgraf, Pfalzgraf) in den Reichsfürstenstand durch den Kaiser. Die Reichsfürsten hatten im Reichsfürstenrat eine sog. Viril (=Einzel-)
stimme, im Gegensatz zu den Nicht-Reichsfürsten, die nur eine Kuriatstimme (Gesamtstimme eines Gremiums) hatten.

Der Titel „Fürst“ ist allgemeiner Art (eine Sammelbezeichnung) für alle wichtigen Herrschaftsträger, wie Kaiser, König, Herzog, Land-, Mark- und Pfalzgraf. Siehe z.B. Kaiser Franz Josef I., auf das Ansinnen Napoleons III., einem Bündnis gegen Preußen beizutreten: „Sire, ich bin ein deutscher Fürst!“

Landesfürst ist also ein Herrscher über ein Territorium, sei es Grafschaft, Herzogtum, Pfalzgrafschaft, eben über ein Land.

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Also....ein Reichsfürst muss ernannt werden und es wird demokratisch abgestümmt. Das demokratische Abstimmen gab es nämlich schon im Mittelalter. Und dem Begriff Landesfürst versteht man einen Synonymbegriff zu Reichsfürst. Bitteschöööönnn.........

Lg Lea;););):):):)