Unterhaltsvorschuss trotz Untermieter?
Hallo zusammen,
bekommt man den Unterhaltsvorschuss fürs Kind weiterhin, wenn man einen Untermieter hat? Ich würde gerne vorübergehend einer Freundin mit zwei Kindern, also keine partnerschaftliche Beziehung, eine Weile anbieten bei uns zu wohnen (bis eine neue Bleibe gefunden wird).
Wie würde das angesehen werden? Es wird ja immer gefragt ob noch weitere erwachsene Personen im Haushalt leben. Und im Prinzip kann man ja nicht nachweisen, dass es keine Partnerschaft ist.
Kann hier jemand weiterhelfen und Infos geben?
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
3 Antworten
Ja bekommst du. Das steht ja deinem Kind zu weil der Vater nicht zahlt. Bei uns ist das genau so. Ich wohne mit meinem Verlobten zusammen und auch wenn wir im Mai heiraten bekommt meine Tochter weiterhin Unterhaltsvorschuss. Deine Freundin und im meinem Fall mein Verlobter sind ja nicht dazu verpflichtet für dein Kind aufzukommen sondern nur du und der leibliche Vater.
Finde es übrigens schön das du deiner Freundin helfen möchtest :)
Tut mir leid das wusste ich nicht. Bin Grad auch etwas geschockt :D
Ja, war die Exfrau eines Freundes auch, als der Vorschuss nach erneuter Heirat eingestellt wurde :-). Umso wichtiger ist es, dass der Vater der Kinder regulär zahlt! Es gibt eigentlich auch (kaum) eine Ausrede warum er es nicht kann. Es sei denn, er ist noch in Ausbildung oder er ist tot. Aber ansonsten...
Na das kannste dem ja Mal sagen der hat noch nie gezahlt geschweige denn Interesse gezeigt :D
Er kann nicht zahlen, er will nicht zahlen, er wurde aufgefordert zu zahlen, er ist untergetaucht.... Mangelndes Interesse hat manchmal auch Vorteile. Da nervt er nicht ;-). Aber warum zahlt er keinen Unterhalt und was hast du bislang unternommen, dass er Unterhalt zahlt?
Ja eig bin ich froh das er kein Interesse zeigt. Er zahlt halt nicht weil er nicht will. Der zieht gefühlt jeden Monat um damit bloß keiner dahinter kommt Wo der ist. Arbeiten ist für ihn auch ein Fremdwort sobald er Post bekommt.
Ich hab eine Beistandschaft beim Jugendamt die sind da immer hinterher und er hat auch schon eine Anzeige bekommen weil er durch das ständige umziehen und weil er keine Auskünfte beim jugendamt darüber gibt wo er wohnt, sein Einkommen etc . Mehr kann ich da leider auch nicht machen. Für einen Rechtsanwalt fehlt mir das nötige Kleingeld auch wenn ich arbeiten gehe :D
Du solltest dringend zum Amtsgericht und dir einen Beratungsschein besorgen! Dann zum Anwalt für ein Erstgespräch. Dann die Beistandschaft beim Jugendamt aufheben wenn es vor Gericht geht. Er wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt? Das wird nur strafrechtlich verfolgt, hat aber keinen Einfluss auf die familienrechtliche Unterhaltssache. Hast du einen Titel? Wenn nicht: vor Gericht und anfordern! Die Jugendamtsurkunde muss er nicht unterschreiben, kann es auch beim Notar machen. Aber man kann ihn zwingen, denn das Kind hat Anspruch auf einen Titel! Kommt das Jugendamt nicht weiter, dann IMMER zu einem guten Fachanwalt gehen.Aus einem Titel kannst du pfänden! Gehaltspfändungen gehen ruck zuck ;-). Und der Titel gilt 30 Jahre lang! Zahlt er nicht, laufen Unterhaltsschulden auf... Monat für Monat für Monat... Ist er irgendwie greifbar und hat einen Job wird gepfändet.
Jugendämter sind ja ganz nett, schöpfen aber vielfach nicht alle Möglichkeiten aus, weil sie sich nicht auskennen, weil sie die Mehrarbeit scheuen, weil sie keine Lust haben.... So bleibt vielen Berechtigten nur der minimierte Unterhaltsvorschuss.
Oh das klingt schon mal sehr gut! Weißt du auch ob ich trotzdem alle "Vorteile" der alleinerziehenden behalten würde? Steuerklasse 2, Landesfamilienpass usw?
Danke, ihr Mann hat ne Neue und der schmeisst meine Freundin jetzt auch noch mit zwei Kindern, Hund und zwei Katzen quasi raus. Sie hat zwar noch eine Frist bekommen oder darf für sehr viel Geld weiterhin dort wohnen, aber da muss sie schnellstens raus... Natürlich möchte ich helfen, aber ich muss natürlich auch schauen, dass ich nicht schlechter dastehe nachher...
Also Steuerklasse müsste sich eig nicht ändern das ändert sich ja eig nur bei Heirat und so. Das hat sich damals auch nicht geändert bei mir als ich und mein Freund zusammengezogen sind. Den Landesfamilienpass kenne ich leider nicht da kann ich dir leider nicht helfen.
Ja das ist echt unter aller s... Das geht gar nicht... Deine Freundin tut mir leid aber sie kann sich glücklich schätzen eine so tolle Freundin zu haben. :)
Du hast mit der Frau doch nichts zu tun. Warum sollte sich bei dir die Steuerklasse ändern? Und ihr Mann schmeißt sie raus? Auf welcher Grundlage???? Solange sie nicht geschieden sind kann er sie nicht aus der ehelichen Wohnung werfen! Sie soll zum anwalt gehen und zwar umgehend!!! Sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Verbleib in der ehelichen Wohnung etc.
Keine Ahnung, deswegen ja die Frage. Ich war mir nicht sicher ob der alleinerziehenden Status direkt verfällt, wenn man mit jemandem zusammen wohnt. Es wären ja Bad und Küche usw. gemeinsam genutzt. Also ein Verhältnis, welches bereits als eheähnlich angesehen werden könnte, oder? Ich glaube da ist man (wenn die Ämter es wollen) in der Pflicht nachzuweisen, dass man nicht gemeinsam wirtschaftet und getrennte Schlafzimmer usw. hat...
Da wird getrickst ohne Ende. Der Typ ist selbstständig und zieht alle Register, dass sie am Ende mit sehr wenig da steht... Sie ist mittlerweile so weit, dass sie sagt, dass sie gar nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte.
Auch wenn es ihr schwer fällt, aber sie sollte in der ehelichen Wohnung verbleiben! Und dann zu einem Anwalt gehen. Zudem schon mal Kopien machen von allen unterhaltsrelevanten Unterlagen. Und wenn es sein muss, dann erwirkt ihr Anwalt im Eilverfahren, dass er ausziehen darf...
Und ja: es wird getrickst ohne Ende. Aber das Amt kann nicht mal pauschal von einer Beziehung ausgehen. Macht einen vernünftigen Untermietvertrag! Braucht sie ohnehin um Gelder zu bekommen... Aber wie gesagt: übereilte Entscheidungen tun nicht gut! Erst die gesamte rechtliche Situation klären und dann kann sie immer noch bei dir zur Untermiete wohnen. Sie soll einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Vorab Beratungsschein vom Amtsgericht beantragen...
Unterhaltsfragen müssen geklärt werden, Wohnsituation, Einkommensüberprüfung etc.
Danke dir! Das werde ich ihr alles mal weitergeben. Deswegen informieren wir uns derzeit erst über alles. Keine von uns beiden will nachher als Depp dastehen. Das Ganze geht auch schon eine Weile, daher ist sie nun so weit, dass sie einfach aus der Wohnung raus will... Er ist bereits lange aus der Wohnung draußen, zu seiner Neuen gezogen.
Er ist ausgezogen ;-)... Um so besser! Stehen Beide im Mietvertrag, dann bleiben beide Mieter. Er kann nicht einfach ausziehen und die Mietzahlungen einstellen... Sie soll zum anwalt und Trennungsunterhalt beantragen sowie Kindesunterhalt und zwar umgehend!!!
Sein Eigentum
Spielt keine Rolle im Trennungsjahr! Er darf sie nicht der Wohnung verweisen, auch wenn ihm die Wohnung alleine gehört!
Unterhaltsvorschuss fällt nur weg, wenn du heiratest oder mit dem leiblichen Vater zusammen lebst. Du bekommst es also weiter unter den Umständen.
Etwas schwieriger könnte es bei der steuerklasse 2 werden, da darf keine andere erwachsene Person im Haushalt wohnen. Eine erotische Beziehung muss nicht bestehen. Wenn ihr also gemeinsam haushaltet (kocht, einkauft), dann würde die 2 nicht mehr zustehen. Nur wenn sie nur Räume bewohnt, aber kein gemeinsamer Haushalt besteht, also eine reine Untervermietung, dann kann es weiter die 2 geben. Musst du dann halt entsprechend begründen/erklären, falls nachfragen kämen. Ist es wirklich nur kurzfristig/vorübergehend, dann fällt es vielleicht aber gar nicht auf.
Mein erwachsener Sohn hat mal ein halbes Jahr nach der Ausbildung noch bei mir gewohnt, bis er auszog. Ist nicht aufgefallen, ich hatte die 2 weiter inkl Steuererklärung, obwohl sie mir nicht zustand. Ist aber schon eine Weile her.
Nur bei einer Heirat gibt es nichts mehr! Es sei denn, du bist Vater / Mutter der Kinder...
Davon würde ich mal nicht ausgehen :-). Wenn du heiratetest, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Dabei ist es egal ob du den Vater der Kinder heiratest oder nicht...