Unterhalt vom EX?

7 Antworten

Sie kann sie fordern und er muss die vorlegen. Alle 2 Jahre zumindest.

Am einfachsten und kostenfrei für sie ist es, zum Jugendamt zu gehen, eine Beistandschaft für die minderjährigen Kinder zu errichten (persönlich und mit Sammelmeldebescheinigung) und die kümmern sich dann um alles weitere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Frau sollte den Ex auffordern die aktuellen Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vorzulegen, sowie den letzten Einkommensteuerbescheid und alle Unterlagen aus denen sich irgendwie ein Einkommen ergibt.

Durch die Aufforderung setzt sie ihn in Verzug und erst dann kann ja ausgerechnet werden, wie hoch nun sein bereinigtes Nettoeinkommen ist.

Sie kann eine Einkommensprüfung alle 2 Jahre vornehmen und bei Kenntnis erheblicher Einkommensverbesserung auch vorher.

Wenn sie keine Lust hat sich mit ihm auseinander zu setzen, dann kann sie beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten lassen. Dann wird die Einkommensprüfung vom Jugendamt vorgenommen. Sie kann aber auch einen Anwalt beauftragen um ihre Interesse durch zu setzen.

Die Möglichkeit der Einkommensprüfung ergibt sich aus § 1605 BGB.

Was Einkommen ist und was er "abziehen" kann, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen von dem OLG welches für die Kinder zuständig ist:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Im übrigen stellt sich natürlich auch die Frage: warum all`die Jahre nur 200 Euro?

Ein Unterhaltspflichtiger muss ALLES in seiner Macht stehende tun, um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Und wenn dies Mehrarbeit, Nebenjob, Überstunden... bedeutet. Bis 48 Stunden die Woche ist zumutbar. Auch für Rentner gibt es entsprechende Urteile wo ein fiktiver Minijob angerechnet wurde, um den Mindestunterhalt sicher zu stellen. Auch dies sollte ein Anwalt im Fall der Fälle mal prüfen!

Denn beim Jugendamt ist es in der Regel meist so, dass man sich dort mit dem zufrieden gibt, was der Unterhaltszahler hat. Es gibt aber auch Jugendämter die sich wirklich reinknien und sich mit den Möglichkeiten auskennen...

Steht deiner Frau also z.B. kein Beratungsschein zu oder würde ihr Prozesskostenhilfe verwehrt, weil sie / ihr zu viel verdient, dann sollte sie es erstmal über das Jugendamt "versuchen".

Veränderungen muss der Unterhaltsverpflichtete nicht selbstständig mitteilen, solange es keinen Titel gibt! Einen Anspruch auf einen Titel haben die Kinder allerdings und zwar auf einen unbefristeten Titel! Wobei auch dazu gesagt werden muss: ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet und der Titel müsste dann entsprechend abgeändert oder zurück gegeben werden. Und die Kinder sind dann selbst für die Einforderung des Unterhaltes zuständig.

Die aktuelle Einkommenssituation kann laufend geprüft werden. Natürlich wäre er verpflichtet, Veränderungen UNAUFGEFORDERT mitzuteilen.

Deine Frau kann eine finanzielle Überprüfung fordern. Stressfreier wäre es sogar, wenn sie eine Beistandschaft beim Jugendamt einfordert, dann kümmern die sich um alles.