Unterhalt im FÖJ/ FSJ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

17 oder 18 ist schon von Interesse, da ab 18 BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Wobei du während des FSJ ja ohnehin dort wohnst. Auch am Wochenende?

Und dann wäre es noch interessant zu wissen wie hoch das bereinigte Netto der Eltern ist und wie hoch dein Taschengeld ist, welches du dort erhältst, neben der Unterkunft UND Verpflegung.

Und ist die Unterbringung vor Ort notwendig um FÖJ/ FSJ zu machen oder wäre das Elternhaus problemlos von dort zu erreichen?

Wenn die Unterbringung an der Einsatzstelle sich nicht vermeiden lässt und du die ganze Zeit dort tatsächlich wohnst, dann müsstest du behandelt werden wie ein Kind in Ausbildung oder Studium welches eine eigene Wohnung hat.

In der Theorie stehen dir dann 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Aber dann kommt das großes ABER: es muss natürlich ein Gegenwert errechnet werden für die Unterbringung und die Verpflegung. Auch das Taschengeld würde teilweise angerechnet werden. Und es sind beide Elternteile, je nach Leistungsfähigkeit für deinen Unterhalt zuständig.

Solltest du aber am Wochenende immer nach Hause kommen, dann sieht es schon wieder anders aus... Dann wäre aber auch das Kindergeld nicht an dich weiterzureichen.

Und mit 18 ändert es sich ohnehin wieder alles und du bist für die Durchsetzung deiner Unterhaltsansprüche selbst zuständig.

Wenn dein Vater den Betrag freiwillig zahlen will, den er jetzt zahlt, wäre es vielleicht sogar unklug schlafende Hunde zu wecken... Würde denn deine Mutter dir das Kindergeld auch freiwillig geben ohne genauere Betrachtung der Sachlage? Dann würde ich es nämlich dabei belassen.

Ansonsten müsste nun mal anhand des Einzelfalles eine detaillierte Rechnung aufgemacht werden. Da hilft sicherlich gerne das Jugendamt.

Mensch276 
Fragesteller
 23.02.2024, 22:42

Also ich werde während dem Jahr 18, ich wohne bei der Stelle ( auch am Wochenende und ja die ist weiter weg), wie viel Taschengeld ich kriege weiß ich noch nicht genau, meine Mutter habe ich noch nicht gefragt

vielen Dank für deine lange Antwort

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Im FÖJ erhältst du von der Einsatzstelle ein Taschengeld. Wenn du auf einem Bauernhof bist, wirst du da normalerweise auch untergebracht und verpflegt. Da müssen dir deine Eltern überhaupt keinen Unterhalt zahlen.

Mensch276 
Fragesteller
 22.02.2024, 20:09

Sie müssen mir aber das Kindergeld zahlen und mein Vater meinte das ich dann den Unterhalt kriege den er jetzt an meine Mutter bezahlt

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JayCeD  22.02.2024, 21:13
@Mensch276

Muss man dir nicht zahlen so lange du weiterhin dein Kinderzimmer bei Mutti behälts, dort gemeldet bleibst und weiterhin da wohnst wenn du nicht in der Einsatzstelle bist.

Dein Vater zahlt Unterhalt für dich an deine Mutter und die füttert dich durch bis du selbstständig bist.

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Mensch276 
Fragesteller
 23.02.2024, 22:45
@JayCeD

ICH WOHNE DANN NICHT MEHR ZUHAUSE BEI MUTTI

aber ist ja auch egal… ich wollt nur nochmal antworten

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