Unterhalt?

3 Antworten

Angeklagt wird man für eine Straftat. Deine Ex hat Dich auf Unterhalt verklagt. Wenn Du den Forderungen jetzt nachkommst, hast Du nichts zu befürchten.

Giwalato


Rehm81 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 19:59

Danke

Die Frage ist, was meinst du mit angezeigt?

Es gibt zwar den Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 179 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe), aber dann würdest du Post von der Kripo bzw. Staatsanwaltschaft bekommen.

Viel wahrscheinlicher ist, dass eine Titulierung des Unterhalts beim Gericht beantragt wurde. Dies läuft zivilrechtlich und nicht strafrechtlich.

Fraglich ist, ob die Kindesmutter dies auch einfach nur so gesagt hat. Das Gericht teilt übrigens keine strafrechtlichen Anzeigen mit, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet zunächst, ob überhaupt ermittelt wird.

Anzeigen kann man alles und jeden und aus jedem x-beliebigen Grund.

Wenn Du inzwischen bezahlt hast, passiert da nichts mehr.

Falls doch noch ein Brief kommt,schickst Du Belege dorthin, dass Du bezahlt hast, dann ist alles gut.