Unterhalt .. vater tot mutter arbeitslos?

4 Antworten

Wenn dein Kind min.6 aber unter 12 ist, dann bekommst du ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen ( erst notwendig von 12 - zur Vollendung des 18 Lebensjahres / siehe Antwort von @ Kessie 1 ) fürs Kind Unterhaltsvorschuss gezahlt.

Dies wird dann auch der Grund für die Kürzung sein, denn das UVG - liegt für Kinder von 6 - 11 derzeit bei 202 €, aber das solltest du aus dem Bescheid des Jobcenters entnehmen können.

Da Du sowieso schon beim Jobcenter bist, solltest Du dort einfach mal nachfragen. Auf dem Bescheid steht doch sicher, wofür diese Kürzung ist.

1 . Bekommst du sicher Unterstützung für die Kleine, nennt sich dann aber sicher nicht  Unterhalts  vorschuss   (von wem wollen sie denn das Geld zurückholen - das ist ja der Sinn von Vorschuss)

und wegen der Kürzung , sei nicht böse, aber wir können nicht hellsehen,

also bitte- geh hin und kläre beide Sachverhalte mit den zuständigen Leuten

Kessie1  26.09.2019, 20:22
Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden  abgezogen:
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die  Waisenbezüge, die das Kind nach dessen Tod oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält.

Auch wenn es Unterhaltsvorschuss heißt, heißt dies nicht, dass es Jemanden geben muss, der es zurück zahlen könnte :-).

https://verwitwet.de/baseportal/wissenswertes/wiki&kennung=10

Der Elternteil selbst muss

  • ledig, verwitwet oder geschieden sein oder
  • von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz#Allgemeine_Voraussetzungen

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Grussausberlin  26.09.2019, 20:25
@Kessie1

ok danke, was gelernt . ich dachte das gilt nur für zahlungsunwilige Väter.... sorry,

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Kessie1  26.09.2019, 20:27
@Grussausberlin

Ist ja aber auch ein irreführender Begriff. Wie "Kindergeld". Da denken die Kinder auch immer, dass es ihnen zusteht ;-).

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Wenn du die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss erfüllst, dann bekommst du auch Unterhaltsvorschuss:

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
  • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558

In deinem aktuellen Bescheid müsste da genau drin stehen wie sich die Summen zusetzen. So aus der Ferne kann man das schwer beurteilen. Hier solltest du direkt zum Amt gehen und dir den Bescheid erklären lassen. Sind es genau 200 Euro Differenz oder 204? Bei 204 könnte es irgendwie mit dem Kindergeld zusammenhängen?! Oder bekommst du nun statt Arbeitslosengeld nur noch Arbeitslosengeld II ?