Ungeladene Softair ohne Munition an Halloween, Anscheinwaffe?
Hey, ich und paar Freunde wollen an Halloween mit softairs ohne Munition und Masken rausgehen. Ich habe diese softair: https://www.amazon.de/gp/aw/d/B07KDCMGWN/ref=ya_aw_od_pi?ie=UTF8&psc=1
Darf ich sie an den Tag draußen mitnehmen? Zählt es als Anscheinwaffe? Kann ich sie vllt ansprayen damit sie eher nach ein Spielzeug aussieht?
10 Antworten
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich sie daheim lassen.
Zu 100% Anscheinswaffe!
Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden...
Na? - erkannt?
Ob gerladen, ungeladen oder "angemalt" - Waffen werden einkassiert, Strafen ausgesprochen!
Eine wirklich dumme Idee...
Ultra unnötig den jetzt so indirekt zu beleidigen. Die Plattform ist doch eben für solche Fragen da. Außerdem warum so aggressiv? (!!!!) Denk mal drüber nach was du so verbreitest.
Der Fall hier ist günstig ausgegangen..
https://www.juraforum.de/forum/t/airsoft-in-oeffentlichem-wald.515208/
Würde aufpassen wem du die zeigst. Ältere Menschen könnten sie leicht verwechseln oder wissen es nicht besser und rufen eventuell die Polizei
Ob geladen oder nicht, ob angesprüht oder nicht - es bleibt eine Anscheinswaffe und ein Verstoß gegen das Führverbot kann bis zu 10.000€ kosten.
Du kannst sie in einem abgeschlossenen Koffer mitnehmen ^^.
Das Ganze ist halt recht schwammig, denn auch eine echte Waffe kann man neonfarbig ansprühen... und auch eine neonfarbene Waffe weist das Gesamterscheinungsbild einer Waffe hervor.
Eine Anscheinswaffe ist laut Definition (habe nur den relevanten Teil kopiert):
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen....
Das trifft auf eine schwarze wie auch eine gelbe 0,5J Airsoftwaffe zu. Aber natürlich kann man da jetzt hin und her diskutieren, ich an deiner Stelle würde die Airsoftwaffe ganz einfach zu Hause lassen. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung über mögliche Folgen nämlich nicht bei mir ^^.
Das ist definitiv eine anscheinswaffe, es ist egal ob sie geladen ist oder nicht, was hat das überhaupt damit zu tun!
Im Gesetz habe ich gelesen, dass eine Waffe die Neonfarbig ist eher als Spielgegenstand zählt. Und das ist eine Airsoft mit <0.5J also darf man sie an sich draußen mitnehmen wenn sie nicht mehr den Anschein einer echten Waffe erweckt.