Unentschuldigt gefehlt ?
Hallo , ich hab leider 2 Tage unentschuldigt gefehlt , weil der einzigste Arzt bei mir auf dem Dorf Urlaub hätte aber mein Chef möchte mich nicht kündigen und ich hab mich ab heute wieder als Arbeitskraft angeboten aber ich bekomme keine Dienste , muss man mein Chef mich dann trotzdem bezahlen , mein Vertrag giltet ja noch und gibt es dazu Gesetze und wo kann ich dieses Gesetz dazu finden?
2 Antworten
Irgendwie verändert sich die Sache bei jeder Deiner Fragen. Vorhin hattest Du noch den AG wechseln wollen und dann doch nicht.
Kannst Du Dich mal entscheiden, was nun wirklich los ist/war?
Dir gehts bei Deiner Rumrederei immer nur drum, ob Du Deine Kohle weiterkriegst.
Ich hatte mir schon gedacht, dass Du wegen dem Wechsel womöglich blau gemacht hast.
Das ist jetzt Pech: ohne AU kann Dein Chef Dir das Geld für die Fehltage streichen.
SO sieht's rechtlich aus. DU hast es verbockt.
Und wenn Du noch in Probezeit bist, sollte er Dich fristlos feuern. Kann er und darf er auch.
Zuverlässig bist Du jedenfalls null.
Du hast nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
Jeder Arzt hat eine Vertretung. Wenn nicht bei dir im Dorf, dann im nächsten.
Wenn dein Chef von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag, das kann eer, verlangt, dann hats du unentschuldigt gefehlt und bekommst für diese Zeit kein Gehalt.
Evlt. ist es auch Grund für eine fristlose Kündigung.
Es kommt auf deinen Vertrag an. Was steht denn da genau drin? An welchen Tagen musst du arbeiten, wieviele Stunden in der Woche etc...
Es geht auch nicht um die Tage , sondern um die Tage danach , wenn ich meine Arbeitskraft wieder anbiete und anbieten kann aber keine Dienste bekomme