unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als Russin in Deutschland

3 Antworten

  1. Woher kommt diese Einstellung sie müsste unbedingt bleiben? Ich sehe keinen Grund für Sie.

  2. Warum schafft sie das Studium nicht? Kann garnicht so schwer sein. Und ein wenig Leistung kann man dem Menschen schon abverlangen wenn er was erreichen will(in ihrem Fall in D. bleiben)

Deine Freundin hat sich entschlossen Zeit zu verlieren und ein deutsches Studium anzufangen obwohl ihr russisches nicht anerkannt wird(Was eine Frechheit von den Deutschen ist muss ich sagen wo ich russisches und deutsches Studium kenne). Nun schafft sie es aus irgendwelchen Gründen nicht dies zu beenden. In der Zeit hätte sie in Russland schon eine Karriere anfangen können. Das alles gesagt muss ich sagen haben die deutschen Behörden IN IHREM FALL absolut Recht. Wenn sie so auf Biegen und Brechen nach Deutschland will und ihr Heimatland verlassen will(Warum eigtl.?) dann muss sie was dafür tun, sprich das Studium beenden. Anderenfalls muss sie zurück nach Russland (oh Schreck!) und kann ja hinterher immernoch versuchen nach Deutschland zu kommen. Sie hätte dafür lieber in der Zeit in Russland Deutsch gelernt und einen beruflichen Werdegang angestrebt, der sie an dieses Ziel heranführt. Davon gibt es genug mittlerweile. Verstehe mich nicht falsch, aber genau wegen so einer Einstellung gibt es Vorurteile gegen Ausländer. Warum geht man auf eine Party wenn man nicht eingeladen wurde?

Will deine Freundin für immer in Deutschland bleiben?

Wenn ja:http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html

Wenn nein:Sieht schlecht aus, da sie keine EU-Bürgerin ist, zudem kann sie auch keinen Antrag auf Asyl stellen. Sie könnte sich natürlich einen festen Job besorgen, damit könnte sie eine weiter Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Hier mal das Gesetz:

§ 18 Beschäftigung(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Internationale Verträge bleiben unberührt.(2) Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.(4) Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.(5) Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 und § 19 darf nur erteilt werden,*** wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.***

Mehr kann ich dir jetzt auch nicht sagen, aber viel Glück für deine Freundin

Wenn sie in Russland studiert hat, kann das Studium in Deutschland ja gar nicht so schwer sein. Ein Studium in Russland ist i.d.R. viel anspruchsvoller. Die deutsche Uni ist Pillepalle. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Geb' ihr mal einen Tritt in den Hintern, dass sie sich anstrengt, dann kann sie bleiben. Nach dem Studium muss sie einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, dann wird ihre Aufenthaltsgenehmigung problemlos verlängert.