Aufenthaltsgenehmigung für Studenten abgelaufen
Mein Freund, Araber, 28 Jahre alt, studiert in Deutschland....Nun ist sein Visum seit dem 20.04.2015 abgelaufen...Was kann man tun? Muss er mit einer Abschiebung rechnen?
2 Antworten
Er soll möglichst bald beim Ausländeramt vorsprechen und eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn der noch studiert und die Höchstdauer für das Studium (das sind, glaube ich, 10 Jahre) noch nicht erreicht hat, wird der die erhalten. Wegen der Fristüberschreitung wird er mit Sicherheit nicht gleich abgeschoben.
Studiert er denn noch? Warum hat er sich nicht darum gekümmert?
Vor einer Abschiebung wird er erst einmal zur Ausreise aufgefordert. Dem sollte er nachkommen, weil es sonst eine Wiedereinreisesperre gibt. Die wird erst aufgehoben oder befristet, wenn er die Kosten der Abschiebung bezahlt hat. Den Ärger kann man sich sparen
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung! Er studiert noch....Leider habe ich aktuell keine weiteren Details. Trotzdem war mir Ihre Antwort sehr hilfreich! Wünsche einen schönen Abend...wassalam