Bei mir ist es eher andersrum. Ich verstehe nicht, warum man keine Eier essen soll.

Das man keine Milch drinken soll liegt daran, dass (wie unten schon erwähnt) Kühe nur Milch geben wenn sie kalben. Die Kälbchen die dadurch entstehen haben nur 3 Zukunftsaussichten:

1) Es ist eine Kuh: Sie wird zur Milchkuh2) Es ist ein Stier (und zwar ein richtig schöner Stier, geboren von einer gut Milchgebenden Kuh): Er wird zum deckeb benutzt3) Es ist ein stinknormaler Stier: Ab zum Schlachter.

Und da Veganer dies nicht verantworten wollen (was ich durchaus nachvollziehen kann) drinken und essen sie keine Milchprodukte.

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Das kommt ganz auf deinen Typ drauf an. Es gibt nicht die beste Katze. Kauf dir doch einfach ein Rassenbuch. Und eins solltest du dir gleich abschminken: Katzen gehorchen nicht. Katzen hören nur wenn sie es wollen. Natürlich kannst du sie erziehen, ihnen z.B verbieten im Bett zu schlafen, aber sie werden nie auf Kommando kommen, Sitz und Platz machen (okay, meine Katze kann das, aber auch nur wenn sie sieht, dass sie belohnt wird dafür und auch nicht jede Katze macht da mit). Wenn du ein Tier willst, das aufs Wort hört, dann schaff dir einen Hund an.

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Ich kann dir leider nichts über die oben genannten Unis sagen, aber wie wäre es mit Passau? Ist zwar eine kleine Uni, aber hat eine hervorragende Jura-Fakultät.

http://www.uni-passau.de/

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Will deine Freundin für immer in Deutschland bleiben?

Wenn ja:http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html

Wenn nein:Sieht schlecht aus, da sie keine EU-Bürgerin ist, zudem kann sie auch keinen Antrag auf Asyl stellen. Sie könnte sich natürlich einen festen Job besorgen, damit könnte sie eine weiter Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Hier mal das Gesetz:

§ 18 Beschäftigung(1) Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Internationale Verträge bleiben unberührt.(2) Einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.(3) Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur erteilt werden, wenn dies durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist oder wenn auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 42 die Erteilung der Zustimmung zu einer Aufenthaltserlaubnis für diese Beschäftigung zulässig ist.(4) Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.(5) Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 2 und § 19 darf nur erteilt werden,*** wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.***

Mehr kann ich dir jetzt auch nicht sagen, aber viel Glück für deine Freundin

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Erstmal, BGH bringt nix.

Gegen ein bereits verabschiedetes Gesetz kann nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) etwas tun. Es prüft auf Antrag, ob Gesetze verfassungskonform sind, also mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Nachzulesen in Art.93 GG. Als Bundesbürger von Deutschland kannst du eine Verfassungsklage anstreben (Art.93 I Nr.4a GG, §90 BVerfGG), wenn du dich durch ein Gesetz in deinen Grundrechten verletzt fühlst. Aber bei Gesetzen wie der Laufzeitverlängerung kannst du nur hoffen, dass die Opposition im Bundestag aufgrund der starken Demonstrationen eine abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2; §76 BVerfGG) beantragt.

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Hilft da wirklch nur abdichten? Immerhin hat es ja zuerst im Wohnzimmer gerochen und das hat ja keinen direkten Zugang zum Treppenhaus

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