"Unangemeldete Arbeit auf 450-Euro-Basis während der Sommerferien: Folgen für Bürgergeldempfänger und Schüler"?
"War es ein Fehler, dass ich während der Sommerferien auf 450-Euro-Basis gearbeitet habe, obwohl meine Mutter Bürgergeld bezieht und ich den Betrag nicht angemeldet habe, da ich noch zur Schule gehe und einen Freibetrag von 1200 Euro in den Ferien habe? Jetzt habe ich einen Brief vom Hauptzollamt erhalten, der mich wegen Betrugs der Leistungen anspricht."
3 Antworten
Ihr seid ne Bedarfsgemeinschaft.
Da darf man in gewissen Rahmen auch zu verdienen.
Logisch, dass man irgendwo auch weniger Unterstützung bekommt.
Überleg mal. Ne 5 köpfige Familie bekommt paar tausend Euro, jeder n Minijob sind noch paar tausend Euro dazu
Öhm.
Ja. So was muss angemeldet werden, dafür hat deine Mutter unterschrieben.
Logisch steht jetzt erst Mal der Betrugsverdacht im Raum, bis alles neu berechnet wurde
Es ist Deutschland.
Melden muss man. Immer.
Und wie gesagt, deine Mutter würde darüber aufgeklärt, die hat dafür unterschrieben.
Dass du das nicht wissen kannst ist klar.
Erkläre deiner Mutter einfach, dass sie nix unterschreibt,bwas sie nicht versteht.
Und wie gesagt, es wird sich ja aufklären, aber du wirst wie gesagt auch verstehen,veads der Verdacht nun mal besteht
Ja, das war ein Fehler, das nicht zu melden.
Habe aber nix verwerflichles gemacht es war erlaubt was nun?
Wenn ihr Bürgergeld bezieht kannst Du aber einen Minijob machen und das Geld auch behalten.
Das wird nicht an das Bürgergeld angerechnet.
Schreib dem Zollamt was Du in welchem Betrieb verdient hast.
In den Sommerferien hat man 1200 Euro Freibetrag bin davon ausgegangen der einzige Grund war halt nur nichr angemeldet
Das Zollamt hat Dir doch sicher geschrieben was sie von Dir wollen.
Das muß halt geklärt werden.
In den Sommerferien hat man 1200 Euro Freibetrag bin davon ausgegangen der einzige Grund war halt nur nichr angemeldet