"Unangemeldete Arbeit auf 450-Euro-Basis während der Sommerferien: Folgen für Bürgergeldempfänger und Schüler"?

3 Antworten

Ihr seid ne Bedarfsgemeinschaft.

Da darf man in gewissen Rahmen auch zu verdienen.

Logisch, dass man irgendwo auch weniger Unterstützung bekommt.

Überleg mal. Ne 5 köpfige Familie bekommt paar tausend Euro, jeder n Minijob sind noch paar tausend Euro dazu

Öhm.

Ja. So was muss angemeldet werden, dafür hat deine Mutter unterschrieben.

Logisch steht jetzt erst Mal der Betrugsverdacht im Raum, bis alles neu berechnet wurde

Sxrht4040 
Fragesteller
 08.02.2024, 20:06

In den Sommerferien hat man 1200 Euro Freibetrag bin davon ausgegangen der einzige Grund war halt nur nichr angemeldet

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Affe0815  08.02.2024, 20:15
@Sxrht4040

Es ist Deutschland.

Melden muss man. Immer.

Und wie gesagt, deine Mutter würde darüber aufgeklärt, die hat dafür unterschrieben.

Dass du das nicht wissen kannst ist klar.

Erkläre deiner Mutter einfach, dass sie nix unterschreibt,bwas sie nicht versteht.

Und wie gesagt, es wird sich ja aufklären, aber du wirst wie gesagt auch verstehen,veads der Verdacht nun mal besteht

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Ja, das war ein Fehler, das nicht zu melden.

Sxrht4040 
Fragesteller
 07.02.2024, 17:54

Habe aber nix verwerflichles gemacht es war erlaubt was nun?

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Wenn ihr Bürgergeld bezieht kannst Du aber einen Minijob machen und das Geld auch behalten.

Das wird nicht an das Bürgergeld angerechnet.

Schreib dem Zollamt was Du in welchem Betrieb verdient hast.

Sxrht4040 
Fragesteller
 08.02.2024, 20:06

In den Sommerferien hat man 1200 Euro Freibetrag bin davon ausgegangen der einzige Grund war halt nur nichr angemeldet

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Maximilian112  08.02.2024, 21:14
@Sxrht4040

Das Zollamt hat Dir doch sicher geschrieben was sie von Dir wollen.

Das muß halt geklärt werden.

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