Umzug - Stromanbieter - Elternhaus?

3 Antworten

Man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn der aktuelle Anbieter an der neuen Stelle nicht anbieten kann. Wenn dort bereits Strom geliefert wird zb.

Als ich von meiner Mietwohnung ins Eigentum gezogen bin musste ich das dem Anbieter nur belegen und der Vertrag war kündbar zum Umzugsdatum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

a muss einfach den tarif für die wohnung kündigen. damit fällt die vertragsgrundlage weg und gut ist.

Dein Vertrag hat mit dem Vetrag Deiner Eltern nichts zu tun ...

Du musst bei Wohnungsaufgabe Deinen Vertrag kündigen