Umschulung von der Arbeitsamt nicht genehmigt

8 Antworten

Hat deine Freundin schon Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt? Wenn nicht, dann kanns sie das tun. Sollte dem Einspruch nicht statt gegeben werden, dann hat sie die Möglichkeit dagegen zu klagen. Es wird sie nichts kosten, da Klagen gegen die Arbeitsagentur für Leistungsempfänger kostenfrei sind.

das ist doch was positives... ein psychologisches gutachten wird gegeben, wenn man z.b. eine umschulung machen will weil man den alten beruf nicht mehr machen kann (was ja bei deiner freundin zutrifft). also ich wollte eine umschulung und habe deswegen einen termin für diesen test bekommen. es ist eigentkich nicht wie es sich anhört. da kommt etwas über mathematik (bruch, %, allgemein mathematik) deutsch (aufsatz schreiben) und natürlich noch ein gespräch usw. sie soll den termin war nehmen, denn da wird entschieden was sie machen kann bzw will... ohne ein psychologisches gutachten bekommt man keine umschulung gestellt!. ich hoffe das hat geholfen.-

Ob ihre Freundin ihren alten Beruf nicht mehr ausüben kann, müssen Ärtze per Gutachten bescheinigen. Das sie diesen nicht mehr ausüben will, tut wenig zur Sache. Wie schon beschrieben ist das Leben kein Wunschkonzert! Im Fall einer Erkrankung wäre auch nicht das Arbeitsamt der Kostenträger sondern der letzte Versicherungsträger ( z.B. LV Westfalen, Knappschaft etc.) Also ist das Verhalten des JC völlig verständlich! Das JC bietet nur Umschulungen wenn es keine Erfolgsaussichten auf einen Job im erlernten Beruf gibt! Ihre zukünftigen Berufswünsche sollte sie ersteinmal für sich behalten. Die werden auch niemanden interessieren! Wenn eine Erkrankung anerkannt wird, erfolgt erst eine Testung für welche Berufe Sie sich eignen würde( das Assesment). Danach hat sie vielleicht noch ein Mitspracherecht bei den für sie geeigneten und angebotenen Umschulungsmaßnahmen. Mehr nicht ! Laut Sozialgesetzbuch hat sie nach §7 ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, jedoch nicht ein Recht auf ihren Wunschberuf ! Eine Umschulung zur Kosmetikerin wird es nicht geben ! ! ! Da sie ja psychische Probleme als Umschulungsgrund angeben möchte, werden alle Berufe mit Kundenverkehr und besonderer Verantwortung gegenüber anderen Menschen ersteinmal ausgeschlossen ! Der neue Job muss mit der psychischen Erkrankung in Einklang stehen. Viel Erfolg bei dem steinigen Weg in eine leidensgerechte Beschäftigung.

Am besten einmal in einem der 15 Berufsförderungswerke in Deutschland vorbeischauen und sich richtig beraten lassen. Die helfen unter Umständen auch bei den Anträgen und geben Tipps.

Warum kann Sie denn Ihren Beruf nicht mehr ausüben? (Wollen interessiert nämlich nicht) Was hat sie denn für einen Beruf und in welchen möchte Sie Umschulen? Vielleicht liegt es ja an den Gründen oder dem ausgesuchten Beruf...

Ja sie kann Psychisch nicht mehr arbeiten. sie ist Zahnmedizinische Fachangestellte und möchte zur Kosmetikerin ausgebildet werden.


SonOfDarkness  10.06.2010, 18:14

Sie kann Psychisch nicht mehr arbeiten sagt absolut gar nichts aus, warum kann sie Psychisch nicht mehr Arbeiten, hat sie Angst vor Zähnen oder vor Menschen... irgendwie muss das ja begründet werden. Soweit ich weiß ist Kosmetikerin kein anerkannter Ausbildungsberuf und somit sollte eine Umschulung in Bereich auch nicht möglich sein.

Warum sucht sie sich nicht einfach einen Ausbildungsplatz in einem anderen Beruf?

MarenchenH 
Beitragsersteller
 10.06.2010, 18:16
@SonOfDarkness

Ja wenn das amt dann die wohnung und so bezahlt ?? das tun sie nämlich nich. weil sie ja schon ne ausbildung hat. und sie hat ganzicher keine angst vor zähnen und menschen. sie kann es einfach nicht mehr. und ihr Traumberuf war es nir.

SonOfDarkness  10.06.2010, 18:25
@MarenchenH

Das Leben ist kein Wunschkonzert, ich kann auch nicht einfach sagen mein Beruf gefällt mir nicht mehr und geh zum Amt die sollen mir meine Wohnung bezahlen.

Sie soll sich eine Ausbildung suchen, da gibt es auch eine Ausbildungsvergütung, eventuell gibts noch Kindergeld und Wohngeld wenn das nicht reicht kann man immernoch einen Bildungskredit beantragen und mit humanen Zinsen zurückzahlen.

Ich hab meine zweite Ausbildung auch so gemacht, 450,- netto von der Ausbildung, 200,- Bildungskredit jeden Monat und meistens hatte ich noch einen 400,-€ Job dem ich Abends, am Wochende und im Urlaub nachgegangen bin. Im Schnitt hatte ich so 850,- Euro im Monat und das reicht locker zum Leben.

SonOfDarkness  10.06.2010, 18:28
@MarenchenH

Und nochmal, wenn es einen Grund gibt für eine Umschulung dann wird das auch bezahlt! Sie kann es einfach ist kein Grund, warum kann sie es nicht mehr, das wäre der Grund.

Aber wie gesagt Kosmetikerin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, ich mir fast sicher auch wenn die eine Umschulung genehmigen dann nicht als Kosmetikerin