Umgezogen nach Niedersachsen - muss ich nun den Hundeführerschein ablegen?

4 Antworten

Das heisst, man muss den Hund im Ordungsamt für Hunde anmelden um auch die Steuer zu zahlen, aber wenn man den Hund nur angemeldet hat und kein Hundeführerschein absolviert bzw besitzt, hat es Folgen? Und welche? Ich habe gelesen in Baden Würrtemberg kommt auch eine Pflicht..Muss ich den Test machen? Ich bin voll dagegen. Mann sollte einen Test machen ob man geistig in der Lage ist, finde ich ok, aber nicht einen Test mit dem Hund als ob es ein Roboter ist mit Sitz, bleib usw..ich besitze seit 7 Jahren ein Hund und habe ihn immer an der Leine..Warum soll sie also dann ohne Leine einen Test machen?? Was passiert wenn man ihn einfach nicht macht? Ich habe gelesen,dass man einfach dann vielleicht Bußgeld zahlt wenn der Hund ohne Leine erwischt wird, ohne Hundeführerschein..Was kann es noch schlimmere Folgen haben? Niemanden kann ja der Hund weggenommen werden weil man den Test nicht macht! Das wäre Illegal und verrückt..

Hallo,

ja den musst du ablegen! Es gilt für jeden Hundehalter der in Nds. seinen Wohnsitz hat. Hatte deine Freundin in den vergangenen 10 Jahren, für mindestens drei Jahre einen Hund? Dann muss sie den nicht ablegen! Denkt bitte auch daran, dass ihr euren Hund im Hunderegister registrieren lassen müsst !!! (Nicht mit Tasso, Hundesteuer oder so verwechseln) und eine Haftpflichversicherung Pflicht ist.

Werde ich den tatsächlich auch noch bezahlen müssen oder bin ich als zugezogener Hundehalter davon befreit? 

dieses Gesetz gilt für jeden der in Niedersachsen wohnt und wenn das Euer erster Hund ist, dann müßt Ihr den Sachkundenachweis erbringen und diesen dann natürlich auch bezahlen.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

http://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html

Frag das die Gemeinde, in der du nun wohnst.