Umgangsrecht mit 2 Kindern
Eine Bekannte von mir trennt sich von ihrem Mann,der will sich jetzt eine 2-ZimmerWohnung nehmen.Die zwei haben aber 2 Kinder,ein Junge der ist 5 Jahre alt und ein Mädchen sie ist 11 Jahre alt.Muss jetzt jedes Kind sein eigenes Zimmer bei dem Vater haben,oder kann er sich mit dem Jungen 1 Zimmer teilen????ist nicht eine 2 Zimmer Wohnung zu klein wenn er beide Kinder am WE hat???Gibt es da nicht Vorschriften vom Jugendamt???Ich habe ihr geraten,dass sie sich erstmal beim Amt erkundigen sollen....
4 Antworten
Der Vater kann die Kinder auf jeden Fall am Wochenende bei sich haben, egal wie groß seine Wohnung ist. Es gibt dafür keine gesetzlichen Vorgaben.
Ich höre das hier zum ersten Mal, daß sich die Behörden darum kümmern würden, daß jedes Kind - auch bei der Mutter - sein eigenes Zimmer hätte. Wie soll das finanziell gehen? Das können sich viele doch gar nicht leisten, auch nicht mit Wohngeld.
Hallo, leider gibt es da keine Vorschriften, die Kids müssen sich mit den gegebenen Umständen abfinden. Etwas Anderes ist es aber wenn die Kinder von sich aus sagen sie möchten dort nicht übernachten weil sie sich unwohl fühlen in dieser Enge. Der Vater kann sie nicht dazu zwingen über Nacht zu bleiben. Am besten wäre es wenn die Mutter sich erstmal damit abfindet und abwartet ob es den Kindern etwas ausmacht...auch wenn sie älter werden.
Es gibt keinen gesetzlichen Bestimmungen wie gross die Wohnung des Umgangsberechtigten ist! Hört sich für mich so an als wolle man dem Kindesvater Schwierigkeiten machen seine Kinder sehen zu wollen. Dem Vater bleibt ein Selbstbehalt von 950 Euro. Soll er davon einen Villa mieten oder wie soll ich das sehen? Es gibt sicherlich eine Lösung , z.B. schläft der Sohn beim Vater, das Mädchen auf der Couch. Warum das Amt fragen, das finanziert dem Vater keine grosse Wohnung. Da werden Probleme gemacht wo keine sein müssten. Lass doch den Kindern ihren Vater!! die drei werden es schon richtig machen!! Er kann ja einen Villa mieten und das vom Unterhalt abziehen, dann habt ihr Grund aufs Amt zu rennen. Habt ihr sonst keine Probleme
Da gibt es keine Vorschriften, da der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Mutter ist und die Kinder nur alle 14 Tage übers Wochenende beim Vater sind!
Soll der Vater etwa für das 14tätige Besuchsrecht ne mit 2 Kinderzimmern ausgestattete 4-Zimmerwohnung anmieten?
Der Vater hat ein Recht auf Umgang und da hat es keinen Zweck ihm das auf Grund von angeblich beengter Wohnfläche zu verbieten!
Die Bekannte soll sich damit abfinden und keinen sinnlosen Streß machen!
Was sollen denn das für Bedenken sein? Mein Sohn schläft auch bei mir im Zimmer, wenn er übers Wochenende bei mir ist. Daran ist doch nichts Schlimmes, es ist doch mein Kind (oder in deiner Frage natürlich das Kind des Mannes).
Das sind Einwände frustrierter Mütter, die den Vätern das Umgangsrecht verbieten wollen.
Du kannst ja deiner Bekannten folgenden Vorschlag machen: Er sucht sich ne größere Wohnung und zieht die "Mehrmiete" vom Unterhalt ab. Vielleicht ist sie damit einverstanden, da haben die Kinder dann an dem Wochenende ein eigenes Kinderzimmer. (Natürlich nur, wenn er Unterhalt bezahlt).
Sie macht garkeinen Stress,das Bedenken kam von mir,weil ich dachte ich hätte sowas mal im Bekanntenkreis gehört...